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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.08.2018

Förderung für Heizungsoptimierung: „Erfolgreich etabliert“

„Gelungener Start“

Für Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, ist dies ein gelungener Start. „Die Zahlen belegen, dass das Thema Heizungsoptimierung zunehmend in den Fokus von Heizungsfachunternehmen und Hausbesitzern rückt. Neue Heizungspumpen benötigen bis zu 80 % weniger Strom. Der Austausch lohnt sich nicht nur wirtschaftlich, jeder Einzelne kann so auch zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung beitragen.“

Das BAFA geht aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus. Das Förderprogramm werde zunehmend in die Kundenakquise integriert und sei Bestandteil des Geschäftsmodells.

Nur ein Bruchteil des Förderbudgets wurde abgerufen

Nach zwei Jahren könnte man aber auch zu einer ganz anderen Bewertung kommen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich vom 13. Juli 2016. Darin heißt es: „Bis zum Jahr 2020 sollen jährlich der Austausch von bis zu 2 Millionen Pumpen und die zusätzliche Optimierung des Betriebs von 200.000 Heizungsanlagen gefördert werden. Damit verbunden soll die Emission von bis zu 1,8 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 vermieden werden.“

Das Förderprogramm wurde auf fünf Jahre mit einem Fördervolumen von fast 1,86 Mrd. Euro angelegt. Für das Jahr 2016 standen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2017 waren 346 Mio. Euro und für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils 470 Mio. Euro geplant. Nach zwei Jahren ist also gerade einmal die Hälfte des Volumens ausgereicht worden, dass für die ersten fünf Monate veranschlagt war. Auch die vom BAFA veröffentlichte Monatsstatistik zeigt momentan nicht unbedingt an, dass die Antragszahlen steigen, schon gar nicht auf das ursprünglich geplante Niveau.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater