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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.10.2017

Förderung für Batteriespeicher

Stationäre Batteriespeichersysteme gewinnen im Zusammenhang mit der Nutzung des Stroms aus der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zunehmend an Bedeutung. Dies gilt umso mehr, da bestehende PV-Anlagen nach und nach aus der EEG-Förderung fallen bzw. für Neuanlagen die reine Einspeisevergütung nur bedingt rentabel ist.

Im Rahmen des Bayerischen 10.000-Häuser-Programms wird im Programmteil Heizungstausch-Plus die Ergänzung einer bereits bestehenden PV-Anlage durch einen Batteriespeicher mit einem Batteriespeicherbonus in Höhe von 1.000 Euro gefördert. Der Programmteil richtet sich grundsätzlich an Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, die außerhalb des Sanierungszyklus energetisch sinnvolle Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen wollen. Neben dem Batteriespeicherbonus kann je Gebäude einmal der Heizanlagenbonus und der Lüftungsanlagenbonus gewährt werden. Förderanträge müssen vor Beginn des jeweiligen Vorhabens gestellt werden. Das 10.000-Häuser-Programm kann grundsätzlich mit den Bundesprogrammen der KfW und des BAFA kombiniert werden.

Kombinierbar mit dem Batteriespeicherbonus ist etwa auch die Darlehensförderung Erneuerbare Energien – Speicher (275), mit dem die KfW die Neuerrichtung von PV-Anlagen in Verbindung mit einem Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Batteriespeichersystem fördert.

Mit der Marktübersicht Batteriespeicher, die jährlich aktualisiert wird, bietet C.A.R.M.E.N. e.V. die Möglichkeit, sich über Batteriespeichersysteme und deren technische Kenndaten zu informieren. Aktuell umfasst die Übersicht 350 Systeme von 29 Anbietern.




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