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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.07.2016

Förderung für 22 Klimaschutz-Vorreiter-Kommunen

Mit Förderung des Bundesumweltministeriums werden 22 Kommunen in ganz Deutschland einen Klimaschutz-Masterplan entwickeln und umsetzen. Die sogenannten Masterplan-Kommunen vereint das Ziel, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 % zu senken und ihren Endenergieverbrauch gegenüber 1990 zu halbieren.

Über vier Jahre hinweg werden sie mit einer Förderung von insgesamt 12 Millionen Euro im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums unterstützt und intensiv begleitet.

In ihrem ersten Projektjahr werden die Kommunen einen Masterplan erstellen, um z.B. klimafreundliche, treibhausgasneutrale lokale Wirtschaftsaktivitäten und Verkehrsmaßnahmen zu fördern. Herzstück sind die Masterplanmanagerinnen und -manager, die dafür Sorge tragen, dass in der Projektlaufzeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung Strukturen geschaffen werden, die den Klimaschutz in der Kommune etablieren. Mit ihrem Förderantrag haben die Masterplan-Kommunen zudem einen Beschluss ihres höchsten Entscheidungsgremiums vorlegt, der die Masterplan-Ziele bekräftigt.

Die 22 neuen Masterplan-Kommunen sind

  • Region Flensburg/Amt Eggebek
  • Landeshauptstadt Kiel
  • Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  • Landkreise Hameln-Pyrmont mit Schaumburg und Holzminden
  • Flecken Steyerberg
  • Stadt Emden
  • Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Zweckverband Großraum Braunschweig
  • Landeshauptstadt Potsdam
  • Landeshauptstadt Magdeburg
  • Kreis Lippe
  • Stadt Rietberg
  • Stadt Beckum
  • Stadt Münster
  • Landkreis Gießen
  • Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
  • Landeshauptstadt Mainz
  • Landkreis Cochem-Zell
  • Stadt Kaiserslautern
  • Verbandsgemeinde Birkenfeld
  • Landeshauptstadt Stuttgart
  • Landkreis Oberallgäu

Weitere Informationen zur Masterplan-Richtlinie finden Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater