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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.05.2017

Förderung fossiler Wärmeerzeuger wird abgeschafft

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neue „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ vorgelegt. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte sollen stärker an die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst werden. So werden Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen weiter gefördert, um den Übergang zu mehr Erneuerbaren im Wärmemarkt zu unterstützten, während die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, in 2019 a

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake: „Mit der neuen Förderstrategie wollen wir die Beratungs- und Investitionsprogramme optimieren, indem wir sie klarer strukturieren und noch adressatengerechter ausrichten. Für jeden Adressaten soll das bestehende Förderangebot auf einen Blick erfassbar und leichter zugänglich sein.“

Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert. Zudem werden vier Förderschwerpunkte gebildet: Energieberatung, energieeffiziente Gebäude und Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sowie Wärmeinfrastruktur. Alle Förderangebote werden als modular aufeinander aufbauende Bausteine in diesen vier Förderschwerpunkten gebündelt. Dafür werden bestehende Förderangebote zusammengefasst. So werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zur Fördersäule „Energieeffiziente Gebäude“ zusammengefasst.

Nach dem Prinzip „Je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot“ sollen Fortschritte beim Energiesparen angereizt werden. Die Förderung soll künftig unbürokratisch und klar strukturiert werden, u.a. indem die Förderbausteine kombinierbar aufgebaut sind. Danach gibt es Förderungen für den „leichten Einstieg“ in Energiesparmaßnahmen, ebenso wie für ganzheitliche, umfassende Sanierungsmaßnahmen.

Es wird ein One Stop Shop eingerichtet, der alle relevanten Informationen bündelt, damit geeignete Förderangebote leichter gefunden werden können und der Zugang zur Förderung erleichtert wird. Er soll interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme begleiten.

Die Umstrukturierung der Förderprogramme erfolgt im Zeitraum von 2017 bis 2019. Informationen zur Förderstrategie finden Sie hier.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater