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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.01.2018

Förderrichtlinien 2018 des enercity-Fonds

Seit Jahresbeginn gelten die neuen Förderrichtlinien des enercity-Fonds proKlima. Neu ist, dass die Förderung von Passivhäusern mit erneuerbarer Energieversorgung verknüpft wird. Modernisierer werden stärker belohnt, wenn sie hocheffizient komplett-modernisieren, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom einsetzen oder nachhaltige Dämmstoffe verwenden:

  • Komplett-Modernisierungen, die einen hocheffizienten Standard (EnerPHit) erreichen, erhalten einen Bonus.
  • Seit Jahresbeginn fördert proKlima mit erhöhten Fördersätzen nur noch nachhaltige Dämmstoffe mit natureplus-Siegel.
  • Die veränderte Förderung des hydraulischen Abgleichs von Heizanlagen zielt nun verstärkt auf Niedertemperatursysteme.
  • Die Passivhaus-Förderung wird um eine Förderstufe mit Anforderungen an erneuerbare bzw. solare Energieversorgung ergänzt.
  • Die Expertenberatungen durch die proKlima-Stromlotsen stehen auch 2018 zur Verfügung.

Zur Förderung dieser Schwerpunkte und Sonderprojekte stehen im enercity-Fonds proKlima für das Jahr 2018 rund 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Das Fördergebiet umfasst die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Informationen zu den Förderangeboten und Konditionen stehen unter www.proklima-hannover.de

 




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