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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.03.2018

Förderprogramm für Solarstromspeicher am 1. März in Baden-Württemberg gestartet

Das Land Baden-Württemberg hat am 1. März 2018 ein Förderprogramm für Solarstromspeicher aufgelegt.

Wer im Südwesten künftig eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Anlagen beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Batteriekapazität. "Pro Vorhaben sind 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro", sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters. Landesweit stehen rund 2 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen - für Gewerbespeicher an Großanlagen gibt es einen Zuschlag. Der ab 2019 sinkende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung kumuliert werden - eine höhere Förderung ist damit möglich.
 

Speicherförderung des Landes bei neuer 10-KWp-Solaranlage liegt bei bis zu 2.500 Euro
Wer mit einer neuen Anlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss laut Verwaltungsvorschrift mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).

BW-Förderung mit Bundesförderung kompatibel - aber nur noch bis Ende 2018
Zu beachten ist, dass der Landeszuschuss mit der bundesweiten KfW-Förderung kompatibel ist. Prinzipiell gibt es daher für die Speicherkäufer neben dem Landesgeld noch einen Kredit-Tilgungszuschuss von bis zu 2.000 Euro für die Solarbatterie hinzu. Da jedoch bei der Kumulierung die Landesförderung nicht höher liegen darf als die Bundesförderung, lohnt sich das nicht in allen Fällen. In manchen Fällen kann es attraktiver sein, nur die Landesförderung in Anspruch zu nehmen.
Wichtig ist auch: Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet zudem Ende 2018.

Förderung auch für Gewerbespeicher
Auch im Fall von Batteriespeichern an neuen großen Photovoltaikanlagen geht die Landesförderung über die Bundesförderung hinaus: Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung sind auf Bundesebene nicht förderfähig. Im neuen Landesförderprogramm sind die Nutzer, meist gewerbliche oder kommunale Akteure, dagegen antragsberechtigt. Sie erhalten sogar höhere Zuschüsse als Heimspeicher, da Sinn und Zweck der Förderung mehr und größere Anlagen sind. Für netzdienliche Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen gibt es 100 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität hinzu.

Das Förderprogramm läuft bis Ende nächsten Jahres. Ab 1. Januar 2019 wird die Förderung für Speicher an Photovoltaikanlagen kleiner 30 Kilowatt installierter Leitung um ein Drittel sinken, für Gewerbespeicher an größeren Solaranlagen sinkt sie nur um 25 Prozent.

Nutzer sollten die Förderbedingungen beachten. Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems muss außerdem eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Ist das nicht der Fall, fließt ebenfalls kein Fördergeld. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater