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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.11.2016

Förderprogramm für Solarstromanlagen auf Mietshäusern

Thüringen fördert die Nutzung und Speicherung von Solarstrom bei Mietern, Gewerbe und Eigenheimbesitzern. Das neue Förderprogramm zielt darauf ab, die Einführung von Mieterstrommodellen voranzutreiben und den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen. Neben Investitionen in die Realisierung von Mieterstrommodellen werden auch Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeicher bezuschusst, sofern der Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird. Beratungsleistungen z.B. für Bürgerenergiegenoss

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt das Thüringer Landesförderprogramm Solar Invest. Nach Auffassung des Verbands ist jetzt die Bundesregierung am Zuge. „Anders als Solarstrom vom Dach eines Eigenheims wird solarer Mieterstrom von der Bundesregierung derzeit noch zu Unrecht künstlich massiv verteuert, indem er mit der vollen EEG-Umlage von über sechs Cent je Kilowattstunde belastet wird“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die Öko-Abgabe sollte ursprünglich eigentlich dazu dienen, die Energiewende voranzutreiben. Landeszuschüsse können diese Barriere nur zum Teil überbrücken.“

Zum Start der Landesförderung hat der BSW-Solar die erste Ausbaustufe des Info-Webportals www.sonneteilen.de gestartet. Außerdem wurde im Rahmen des von der EU geförderten Projektes PV Financing der Leitfaden Geschäftsmodelle mit PV-Mieterstrom erstellt. Unter www.pv-financing.eu stehen Leitfäden unter anderem für PV-Anlagen in Deutschland und Österreich zum Download.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater