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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.05.2014

Förderprogramm für Klimaschutz-Maßnahmen

Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für 2014 in allen Teilen neu gestartet. Unterstützt werden unter anderem energetische Sanierungsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen, Vereine sowie sonstige Eigentümer von Nichtwohngebäuden, berichtet die Landesenergieagentur KEA. Insgesamt stehen 10,5 Millionen Euro zur Verfügung, pro Antragsteller bis zu 200.000 Euro. Die Antragsfrist für die CO2-Minderungsprogramme und für Standby-Projekte an Schulen endet am 31. Juli und für die Beratungsprogramme am 30. November. Landkreise können bis 15. September die Teilnahme am neuen Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz beantragen. Eine mögliche frühere Ausschöpfung der Fördermittel wird über die Internetseite des Programms und die KEA rechtzeitig bekannt gegeben.

Antragsformulare und Informationen über die Förderbedingungen stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Fragen beantwortet die L-Bank, Tel.  0721/150-1600, klimaschutz-plus@l-bank.de.

Programmteil CO2-Minderung

Die Fördersystematik, die förderfähigen Maßnahmen sowie die Förderhöhe in den CO2-Minderungsprogrammen bleiben unverändert. Investive Maßnahmen in Krankenhäusern, die im Krankenhausplan aufgeführt sind, werden nun mit bis zu 20 % gefördert – bis zu fünf Prozentpunkte mehr als vorher. Gemäß den EU-Vorgaben werden dort jedoch nur die Mehr-Investitionen gegenüber dem energetischen Standard als förderfähig angesehen.

Für investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden wird nach wie vor ein Zuschuss von 50 Euro für jede über die Lebensdauer der Maßnahmen eingesparte Tonne CO2 gewährt. Der maximale Fördersatz bewegt sich – je nach Antragsteller – zwischen 15 und 40 %. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro für Vereine und 200.000 Euro für alle anderen Antragsteller.

Die Bonusregelung für Kommunen bleibt erhalten. Können diese systematische Klimaschutzaktivitäten vorweisen, werden sie mit stufenweise erhöhten Fördersätzen von bis zu 35 % belohnt. Zu den Aktivitäten zählen die Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren systematischen Klimaschutz-Prozessen, eine Inanspruchnahme der Bundesförderung für Klimaschutz(teil)konzepte, Klimaschutzmanager oder eine Klimaschutz-Einstiegsberatung sowie eine direkte finanzielle Unterstützung ihrer jeweiligen regionalen Energieagentur.

Zusätzliche Technologie-Boni in Höhe von jeweils 15 % werden für den Einsatz von LED in Beleuchtungsanlagen, die Übererfüllung der Anforderungen der EnEV bei Wärmedämmmaßnahmen oder für den Austausch von Heizungspumpen in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich gewährt.

Programmteil Beratung

Alle Zielgruppen können eine 50-%-Förderung für integrale Energiediagnosen von Gebäuden beantragen. Der Aufwand ist auf zehn Arbeitstage für Kommunen und fünf Arbeitstage für die übrigen Antragsberechtigten begrenzt. Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgeführt sind, profitieren je nach Bettenzahl von einem auf bis zu 40 Arbeitstage ausgeweiteten Aufwand.

Im Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm wird die Teilnahme am European Energy Award oder vergleichbaren systematischen Klimaschutz-Prozessen nun unabhängig von der Einwohnerzahl mit pauschal 10.000 Euro gefördert. Die Förderbedingungen und -budgets für die Gründung regionaler Energieagenturen, für die Bilanzierung von CO2-Emissionen in Kommunen (BICO2BW) sowie für die Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Standby-Verbrauch in Schulen durch regionale Energieagenturen bleiben unverändert. Eine neue Förderung wird für die Teilnahme von Kreisen am neuen Landes-Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“ gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für Land- und 2.000 Euro für Stadtkreise dient zur Finanzierung des Bewerbungsaufwandes.

Im Allgemeinen Beratungsprogramm können bei Energieberatungen für Kirchengebäude nun auch vorgeschaltete längerfristige Klimamessungen gefördert werden. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 50 % der Kosten, maximal 2.000 Euro.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater