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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.07.2018

Förderprogramm Wärmenetze 4.0 auf Erfolgskurs

Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 zieht das BAFA eine erste Erfolgsbilanz.

Das Ziel des Förderprogramms besteht in der Planung und dem Bau innovativer Wärmenetzsysteme, die eine hocheffiziente, umweltschonende und kostengünstige Bereitstellung von Wärme und Kälte durch Nutzung von erneuerbarer Energie und Abwärme ermöglichen.

Das Förderprogramm besteht aus vier Modulen. Der Fördergegenstand von Modul I besteht in der Förderung von Machbarkeitsstudien, die die Errichtung neuer Wärmenetze bzw. die Transformation bestehender Netze zu einem Wärmenetzsystem 4.0 untersuchen. In Modul II wird die Realisierung eines Wärmenetzsystems der vierten Generation gefördert. Der Fördergegenstand von Modul III sind Informationsmaßnahmen zur Erzielung der erforderlichen Anschlussquote und Wirtschaftlichkeit. In Modul IV steht die Förderung von wissenschaftlicher Kooperation im Vordergrund.

Innerhalb des ersten Jahres sind zahlreiche Anträge beim BAFA eingegangen:

  • Für Modul I, wonach die Erstellung von Machbarkeitsstudien bezuschusst wird und für das die Förderbekanntmachung ursprünglich von nur zwölf Anträgen ausging, sind mittlerweile 62 Anträge eingegangen. Von diesen wurden bereits 39 positiv beschieden und Zuwendungen in Höhe von rund 3.7 Mio. Euro erteilt.
  • Für Modul II, wonach die Realisierung von Wärmenetzsystemen der vierten Generation gefördert wird, sind bisher drei Anträge eingegangen.

Aufgrund des regen Interesses der Markteilnehmer wird mit weiter steigenden Antragszahlen gerechnet. Die Förderung kann für alle Module beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Mehr Informationen unter www.bafa.de




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