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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


27.06.2014

Förderpreis 2014 für junge Nachwuchsplaner

Die Stiftung Deutscher Architekten lobt in diesem Jahr zum 15. Mal ihren Förderpreis aus, der mit insgesamt 16.000 Euro dotiert ist.

Der Preis wird an außergewöhnlich begabte und qualifizierte Nachwuchs-Architektinnen und –Architekten vergeben, deren besondere Leistungen sich in Studien- und Masterarbeiten im Rahmen eines Architektur-, Innenarchitektur- oder Landschaftsarchitekturstudiums oder des Studiums der Stadtplanung niederschlagen. Das Ziel des Förderpreises ist es, besonders begabte Absolventinnen und Absolventen zu fördern und für den Start in den Beruf zu motivieren. Teilnahmeberechtigt sind Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung, die (mit Ausnahme der beruflichen Praxis und der post-gradualen Weiterbildung) die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenliste bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erfüllen. Zur Teilnahme muss eine schriftliche Empfehlung durch den Hochschullehrer vorliegen. Grundlage für eine Empfehlung ist die besondere Begabung des Absolventen bzw. der Absolventin. Die Bewerbung kann vom 1. bis 31. Oktober 2014 eingereicht werden. Abgabe der Planunterlagen am 9. und 10. Januar 2015. Die Jurysitzung findet am 16. Januar 2015 statt; die Preisverleihung ist für den 16. April 2015 vorgesehen. Eine vollständige Übersicht zum Bewerbungsverfahren und eine Liste aller benötigten Unterlagen sowie Erläuterungen unter www.stiftung-deutscher-architekten.de


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