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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.09.2010

Fördermaßnahme „Klima E³“ zur Forschung für den Klimaschutz

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz startet die Fördermaßnahme „Klima E³ - Erhöhung der Klimaeffizienz von Produkten, Produktionsverfahren und Produktionsprozessen“.

Diese dient der Erschließung und Nutzung neuer Technologien, Verfahren und Strategien für den Klimaschutz. Klima E³ ist Teil des „Hessischen Klimaschutzkonzepts 2012“ und unterstützt Maßnahmen und Produkte zur Vermeidung bzw. Minderung von Treibhausgasen sowie vorsorgende Strategien zur regionalen Anpassung an den Klimawandel. Der Standort Hessen soll damit für die globale Herausforderung besser gerüstet sein und die Chancen einer ökonomischen und klimapolitisch effizienten tragfähigen Zukunftsstrategie nutzen können. Die Zielgruppe der Fördermaßnahme umfasst hessische, forschungsorientierte Unternehmen sowie Hochschulen und hochschulähnliche Einrichtungen im Bereich der angewandten Forschung. Klima E³ wird aus Landesmitteln finanziert. Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft HA Hessen Agentur GmbH fungiert dabei als Projektträger und ist Ansprechpartner für Fragen zur Projektförderung.
Ausgaben hessischer Unternehmen sind mit bis zu 50 Prozent förderfähig. Hochschulen und hochschulähnliche Einrichtungen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Projekte können einzelbetrieblich oder im Verbund mit mehreren Partnern bearbeitet werden. Die maximale Zuwendungshöhe ist auf 200.000 Euro pro Projekt begrenzt. Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu zwei Jahren. Hessische Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen werden aufgerufen, innovative
Projektideen zu formulieren und bei der Hessen Agentur einzureichen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter

www.innovationsfoerderung-hessen.de

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