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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.01.2018

Förderinfos für Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und die KfW Bankengruppe legen eine neue Infobriefreihe auf. Mit dem Infobrief Spezial informieren sie Wohnimmobilienverwalter und Eigentümergemeinschaften über verschiedene Förderangebote und Zuschüsse der KfW bei Sanierungsvorhaben.

Der erste „Infobrief Spezial für Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen” von DDIV und KfW informiert kompakt darüber, wie energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten durch entsprechende Zuschüsse der Förderbank unterstützt werden können.

„Das Thema Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung ist bei vielen Immobilienverwaltungen noch nicht ausreichend präsent”, meint auch DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Deswegen arbeiten wir seit Jahren eng mit der KfW zusammen und haben bereits einige Projekte erfolgreich umgesetzt, mit denen wir diese Informationslücken schließen.”

Weitere aktuelle Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen KfW und DDIV sind die Neuauflage des umfangreichen Kompendium zu Energieeffizienzmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinsame Veranstaltungen zu energetischer und barrierereduzierender Sanierung sowie die Neuregelung der De-minimis-Beihilfen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Insbesondere Letztere erleichtert Immobilienverwaltungen das Beantragen von Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften, da nun eine gesammelte De-minimis-Erklärung durch den Verwalter für alle vermietenden Wohnungseigentümer ausreicht. Zudem ist die KfW Kooperationspartner beim Zertifikatslehrgang KlimaVerwalter des DDIV.

Der aktuelle Infobrief Spezial widmet sich insbesondere der energieeffizienten Sanierung von Wohnimmobilien: Er stellt verschiedene Zuschussoptionen der KfW vor und erläutert die Schritte zu einem Investitionszuschuss. Zudem beleuchtet er das Thema altersgerechter Wohnungsumbauten samt Barriereabbau und Einbruchschutz. Die Broschüren und Flyer des DDIV finden Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater