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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


24.01.2018

Förderanträge für kommunale Klimaschutzprojekte stellen

Bis 31. März 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure Anträge für Klimaschutzprojekte stellen. Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mehr als 11.500 Projekte in rund 3.000 Kommunen mit rund 524 Millionen Euro unterstützt.

Gefördert werden unter anderem:

  • Einstiegsberatungen zum kommunalen Klimaschutz
  • das Erstellen von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
  • das Schaffen einer Stelle für das Klimaschutzmanagement und die Förderung einer ausgewählten Maßnahme
  • die Einführung von Energiesparmodellen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten und
  • die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen.

Die Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen umfasst neben der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung durch LED beispielsweise auch Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren sowie den Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten, Schul- und Lehrküchen. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität gefördert. Hierzu zählen u.a. die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen und Radabstellanlagen, die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr, die Ergänzung vorhandener Radwegenetze und die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege.

Anträge können seit 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September 2018 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie




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