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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.09.2015

FGK fordert: energetische Inspektion von Klimaanlagen konsequenter umsetzen

Die Studie „Chancen der energetischen Inspektion“ des ILK Dresden hat ergeben, dass bei Ablauf der ersten gesetzlichen Fristen weniger als 3 Prozent der Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf über 12 Kilowatt (kW) seit Inkrafttreten der EnEV 2007 pflichtgemäß regelmäßig energetisch inspiziert wurden.

Vertreter des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK), des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden (ILK Dresden) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben sich in der vergangenen Woche in Berlin zu einem „Inspektionsgipfel“ getroffen. Sie berieten, wie die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) konsequenter umgesetzt werden kann. Zuvor hatte der FGK Bundeswirtschaftminister Sigmar Gabriel (SPD) in einem eindringlichen Schreiben aufgezeigt, dass im teils sanierungsbedürftigen deutschen Klimaanlagenbestand ein CO2-Einsparpotenzial von bis zu 12,9 Mio. Tonnen ungenutzt bleibt.

Der FGK weist als Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungswirtschaft seit Jahren darauf hin, dass Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf über 12 Kilowatt (kW) seit Inkrafttreten der EnEV 2007 regelmäßig energetisch inspiziert werden müssen. Dennoch wird dieser gesetzlichen Vorschrift so gut wie nicht nachgekommen.

Dadurch bleiben enorme Energie- und CO2-Einsparpotenziale ungenutzt. Würden die bei den energetischen Inspektionen von Klimaanlagen empfohlenen Optimierungsmaßnahmen umgesetzt, könnten bis zu 12,9 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden – mehr als die Hälfte davon bereits mit geringinvestiven Maßnahmen. Durch eine Erweiterung der Inspektionspflicht auf reine Lüftungsanlagen könnten die CO2-Einsparungen sogar fast verdoppelt werden.

FGK-Geschäftsführer Günther Mertz sagt: „Es grenzt an Fahrlässigkeit, wenn ein bestehendes gesetzliches Instrument zur Erhöhung der Energieeffizienz nicht durchgesetzt wird – vor allem, wenn es solch enorme Energie- und CO2-Einsparpotenziale birgt. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam mit der Branche dafür sorgen, dass den Inspektionsverpflichtungen endlich nachgekommen wird. Nur so lässt sich das von der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan (NAPE) ausgerufene Ziel erreichen, die Energieeffizienz im Nichtwohngebäudebereich zu erhöhen."
www.fgk.de




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