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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


24.01.2019

Experten legen Manifest zum GEG vor

Das Manifest geht nicht auf einzelne Paragrafen des GEG-Entwurfs ein, zumal die bisherigen Regelungen von EnEG, EnEV und EEWärmeG ohnehin gründlich überarbeitet werden müssten. Ein einfaches „Zusammenwerfen in ein neues GEG“ mache deshalb keinen Sinn.

Die Experten fordern, dass das GEG [bzw. der Entwurf für das GEG] deutlich vereinfacht werden muss und eine transparente Bestimmung der Bezugsgrößen – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität.

Zur Steigerung der Modernisierungsrate schlagen sie vor, die Modernisierungskosten zwischen Vermieter, Mieter und Staat zu je einem Drittel aufzuteilen, damit alle Beteiligten Vorteile haben und das Investor-Nutzer-Dilemma aufgelöst werden kann.

Das GEG müsse sowohl das Ziel verfolgen, die Gebäudewerte zu erhalten, Energieeffizienz voranzubringen und die Energieversorgung der Gebäude klimaschonend sicherzustellen. Hierbei müssten Energieeffizienz und erneuerbare Energien sich ergänzend kombiniert werden und dürften sich nicht gegenseitig kompensieren, wie es der GEG-Entwurf bisher vorsieht.

Der GEG-Entwurf (letzter Stand 14. November 2018) lasse sogar erwarten, dass das Anforderungsniveau geringer als zuvor angesetzt wird. Für den notwendigen großen Klimaschutzbeitrag im Gebäudeenergiebereich lasse der GEG-Entwurf den notwendigen dauerhaft wirkenden Anschub vermissen.

Deshalb sei nunmehr eine grundlegende Debatte erforderlich, wie das GEG gestaltet werden soll, damit die Ziele bei Gebäudewerterhalt, Energieeffizienz, Klimaschutz und sozialer Umsetzung erreicht werden können.

Die Erstunterzeichner haben angekündigt, das Manifest (PDF-Download) an die Fraktionen des Deutschen Bundestags sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu senden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater