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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.05.2016

Europaweite Unterstützung für Erhalt der HOAI

Nach dem eindeutigen Votum der Bundesregierung, an der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festzuhalten, haben nun auch die im europäischen Spitzenverband Architects‘ Council of Europe (ACE) versammelten Organisationen eindeutig für den Erhalt der HOAI plädiert.

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI eingeleitet, da diese von der Kommission als Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingestuft wird. Argument ist, sie würde sowohl die Niederlassungsfreiheit behindern als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die deutschen Kammern und Verbände hatten zuvor die Bundesregierung davon überzeugen können, dass die HOAI insbesondere für die Qualität und den Verbraucherschutz von größter Bedeutung ist.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte sich zufrieden über die standhafte Haltung der Bundesregierung und das klare Votum der europäischen Kollegen: „Die Aussage der Kollegen jenseits der deutschen Grenzen ist klar: Die HOAI hat auch für sie nie ein Hindernis dargestellt. Im Gegenteil, verbindliche und damit transparente Honorarregeln sind aus der Sicht der europäischen Architekten Garant für beste Planung, da sie den Leistungswettbewerb deutlich vor den Preiswettbewerb stellen. Vielmehr müsse hinterfragt werden, ob freiberufliche Leistungen gemeinsam mit beispielsweise Handwerkerleistungen überhaupt in der Dienstleistungsrichtlinie hätten geregelt werden dürfen.“ In seiner Stellungnahme weise der ACE weiterhin auf ein bisher vielleicht übersehenes Faktum hin: So habe die Abschaffung von Honorarordnungen in keinem Land der EU bisher dafür gesorgt, dass der grenzüberschreitende Austausch von Planungsleistungen danach zugenommen hätte. Die von der Kommission beabsichtigte Deregulierung schlage fehl und sei daher als Instrument der Wettbewerbsförderung ungeeignet.

Falls die von der Bundesregierung erneut ausführlich dargelegte Rechtfertigung dieser Regelung weiterhin nicht von der Kommission akzeptiert wird, kann Brüssel nun den Europäischen Gerichtshof anrufen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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