Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


07.02.2011

Europäische Energiepolitik vor entscheidender Wende

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben im Europäischen Rat die Grundlagen der künftigen EU-Energiepolitik festgelegt.

Im Wesentlichen ging es dabei um den Ausbau der Energieinfrastruktur sowie um die Förderung der Energieeffizienz. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, begrüßte die Entscheidung: „Die Beschlüsse des Europäischen Rates sind wegweisend für die künftige europäische Energiepolitik und damit auch für Deutschland.“Fortschritte erzielte  der Europäische Rat vor allem im Bereich der Energieinfrastruktur, insbesondere in Fragen des Netzausbaus. Dieser schreitet bisher in Europa nur schleppend voran. Die bisher 80 Kuppelstellen sind nicht ausreichend für einen grenzübergreifenden Stromtransport ausgelegt. Für den zügigen Netzausbau haben sich die Staats- und Regierungschefs somit auf eine schnelle Umsetzung der Genehmigungsverfahren sowie auf einen Rahmen zur Finanzierung geeinigt. Kommissar Oettinger schlägt dafür unter anderem Eurobonds vor. Reck befürwortete die Initiative des Europäischen Rates, forderte jedoch: „Sowohl die Finanzierung als auch die Genehmigungsverfahren müssen ebenso für die Verteilnetze gelten.“ Das Bekenntnis zum Ausbau der Energieinfrastruktur bereitet den Weg zur getroffenen Entscheidung, die Erneuerbaren bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent auszubauen. Reck begrüßte diesen Beschluss, sieht jedoch Deutschland gefordert: „Der Europäische Rat hat mit der heutigen Entscheidung wichtige Aussagen getroffen. Für die Umsetzung sind jetzt die einzelnen EUMitgliedstaaten gefragt.“ Auch in Bezug auf die Energieeffizienz sieht der VKU seine Forderungen bestätigt: So werden künftig die Rahmenbedingungen zur Stärkung energieeffizienter Technologien verbessert. VKU Hauptgeschäftsführer Reck sagt dazu: „Damit kommt insbesondere  zukunftsfähigen Lösungen wie der Kraft-Wärme-Kopplung eine größere Bedeutung zu.“

www.vku.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater