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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.03.2018

Erstmals seit 2008 wurden 2017 weniger Wochnungen genehmigt als im Vorjahr

Im Jahr 2017 sind in Deutschland 7,3 % oder 27.300 weniger Baugenehmigungen von Wohnungen als im Jahr 2016 erteilt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war damit die Zahl der genehmigten Wohnungen erstmals seit 2008 niedriger als im jeweiligen Vorjahr. Von 2008 bis 2016 waren die Zahlen kontinuierlich gestiegen. Insgesamt wurde im Jahr 2017 der Bau von 348.100 Wohnungen genehmigt. Darunter fallen alle Genehmigungen für Baumaßnahmen zur Erstellung neuer Wohn- und Ni

Stabilität nur bei Mehrfamilienhäusern

Die Zahl der Baugenehmigungen von Neubauwohnungen in Wohngebäuden hat im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % beziehungsweise 15.900 Wohnungen abgenommen. Dabei nahm die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Einfamilienhäusern um 5,0 % beziehungsweise um 4700 Wohnungen ab und in Zweifamilienhäusern um 2,7 % beziehungsweise um 600 Wohnungen. Die Zahl der Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser blieb dagegen nahezu unverändert.

Stark gesunken ist die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen (–41,0 % bzw. – 10.500 Wohnungen). Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Flüchtlingsunterkünfte. Ohne Berücksichtigung der Genehmigungen von Wohnheimen betrug der Rückgang der Baugenehmigungen von Neubauwohnungen in Wohngebäuden insgesamt gegenüber dem Vorjahr 1,9 %. Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen sollen, ging im Jahr 2017 ebenfalls zurück (–19,5 % bzw. –10.200 Wohnungen).

Bei Nichtwohngebäuden ein Plus von 0,3 %

Der umbaute Raum (Rauminhalt) der genehmigten neuen Nichtwohngebäude stieg im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,6 Mio. m3 auf 217,1 Mio. m3 (+0,3 %). Dieser Anstieg ist ausschließlich auf eine Steigerung bei den nichtöffentlichen Bauherren um 0,8 % zurückzuführen. Die Genehmigungen bei den öffentlichen Bauherren gingen um 4,4 % zurück. Der Zuwachs in 2018 ist besonders bemerkenswert, weil von Januar bis November 2017 ein Minus von 1,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum in der Statistik steht.

Genesis- und Destatis-Tabellen zu den Baugenehmigungen im Jahr 2017




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