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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.11.2020

Erste Grundlage für Gebäudeförderung 2021 steht

In einer Runde zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Verbänden wurden die Technischen Mindestanforderungen diskutiert, die Basis der für 2021 angekündigten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird.

Die BEG soll die bisherige Förderlandschaft übersichtlicher machen und nur noch die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen umfassen. Sie liegt aber noch nicht in einer finalen Fassung vor.

Eine der wichtigsten bislang bekannten Neuerungen: In der Sanierung wird es künftig keine Förderung mehr für das Effizienzhaus 115 geben. Gefördert wird nur noch ab Neubauniveau oder besser. Stattdessen gibt es das Effizienzhaus 40 in der Sanierung und im Neubau von Nichtwohngebäuden.

Bei Denkmälern, so der bisherige Vorschlag, wird es künftig bei der Komplettsanierung keine Anforderungen mehr an den Transmissionwärmeverlust der Hülle mehr geben, sondern  nur an den Primärenergiebedarf. Möglich ist ein Effzienzhaus 160. Das ist erstaunlich, da es auch bei denkmalgeschützten Gebäuden bewährte Möglichkeiten wie Innendämmung oder Kerndämmung gibt, die die äußere Optik nicht beeinflussen.

Bei Wärmepumpen erfolgt eine Umstellung in der Bewertung, nicht mehr wie bislang nach der Jahresarbeitszahl, sondern nach der „jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz“ (ETA). Das soll unterschiedliche Effizienzbedingungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten abbilden. Die Öko-Design-Richtlinie der Europäischen Union verlangt die Produkt- und Systemkennzeichnung mit einem Energieeffizienzlabel. Das macht unterschiedliche Heizungstypen, also Brennwertheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen vergleichbar. Neben der Umwandlung des eingesetzten Energieträgers in Wärmeenergie wird auch die benötigte Hilfsenergie der Geräte berücksichtigt.

Neu ist auch die Förderung für Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikaten. Bei Nichtwohngebäuden gibt es diese Nachhaltigkeitsförderung auch in der Sanierung. Welche Zertifikate das sein werden ist aber noch nicht klar. Außerdem soll es spezielle Förderung für eine Kombination aus Erneuerbaren und einem Effizienzhaus 40Plus geben.

Die bisher bekanntgewordenen Punkte sind aber noch nicht final abgestimmt, das komplette BEG muss noch von der EU auf die beihilferechtliche Korrektheit geprüft werden. pgl




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