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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.09.2010

Erstberatung für säumige Energiezahler

Wenn Strom- oder Gassperren drohen, weil überschuldete Wuppertaler Haushalte Abschläge oder Jahresrechnungen nicht mehr zahlen können, bietet die „Erstberatung für säumige Energiezahler“ jetzt Soforthilfe.

Durch eine Kooperation zwischen der WSW Energie & Wasser AG und der Verbraucherzentrale NRW startet in der Beratungsstelle an der Schlossbleiche ein Beratungsangebot mit dem ehrgeizigen Ziel, Energieschulden dauerhaft zu regulieren und zu vermeiden. Anstatt Außenstände weiter erfolglos einzufordern, sollen Betroffenen gangbare Wege zur Existenzsicherung und Budgetplanung aufgezeigt werden.
Wenn Einnahmen und Ausgaben dauerhaft aus dem Gleichgewicht geraten und Verbindlichkeiten über den Kopf wachsen, gerät auch die Zahlung von Miete und Energiekosten ins Stocken. Mahnungen, Androhung der Einstellung der Lieferung oder die Einstellung der Lieferung von Strom oder Gas sind in der Konsequenz Maßnahmen, die die WSW ergreifen, um säumige Forderungen beizutreiben. In überschuldeten Haushalten allerdings, wo weder Rücklagen vorhanden sind noch Einkünfte über dem Pfändungsfreibetrag erreicht werden, gerät das Inkasso von Außenständen zum Bumerang: Es fallen zusätzlich Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung an – die die Betroffenen angesichts ihrer Überschuldung ebenfalls nicht zahlen können. „Eine Erstberatung für säumige Energiekunden durch die anbieterunabhängige Verbraucherzentrale erscheint uns da als gangbarer Weg, um in existenziellen Notlagen Soforthilfe zu geben und um eine nachhaltige Lösung zu erreichen“, so Andreas Feicht, Vorstandsvorsitzender der WSW Energie & Wasser AG.
Für das zunächst bis zum 31. August 2012 befristete Projekt haben die WSW rund 60.000 Euro eingeplant.

www.vz-nrw.de



 

 




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