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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.07.2017

Erfurt füllt Fördertopf für Photovoltaik auf

Das Umweltministerium in Thüringen hat die Mittel für das Solar Invest Programm zum 1. Juli 2017 um weitere 1,3 Millionen Euro aufgestockt. Nachdem Erfurt bereits im April die ursprünglich geplante Fördersumme von 2,5 Millionen Euro um 1,9 Millionen Euro erhöht hat, stehen für dieses Jahr insgesamt 5,7 Millionen Euro zur Verfügung, um den Ausbau der Photovoltaik in Thüringen zu beschleunigen.

Mieterstromprojekte werden weiter unterstützt

Die Landesregierung reagiert mit der Erhöhung der Fördersumme auf die enorme Nachfrage. Bis Ende Juni hat das Umweltministerium insgesamt 624 Anträge registriert. Der größte Teil entfällt auf die finanzielle Unterstützung für den Bau von kleinen privaten Dachanlagen in Kombination mit einem Solarstromspeicher.

Das Land Thüringen unterstützt mit dem Förderprogramm Solar Invest auch die Umsetzung von Mieterstromanlagen und Energiegenossenschaften, die mit ihren Projekten an der bundesweiten Ausschreibung von Marktprämien teilnehmen wollen. Die Zahl der Anträge zur Förderung solcher Vorhaben ist allerdings geringer, weil hier der Planungsvorlauf ungleich länger ist als der zum Bau einer kleinen Dachanlage.

Fördersumme für private Anlagen angepasst

Die Höhe der Förderung wurde gleihzeitig abgesenkt. Für die Investition in eine private Dachanlage zum Eigenverbrauch mit Energiespeicher wird nicht mehr 25 % sondern nur noch 20 % der Investitionssumme zur finanziellen Unterstützung ausgezahlt. Damit wolle man mehr Bürgern die Möglichkeit geben, von dem Programm zu profitieren.

Die Unterstützung von Mieterstromprojekten bleibt jedoch gleich. Hier zahlt Erfurt weiterhin bis zu 80 % der Investitionskosten. Darin enthalten sind auch Planungsleistungen und Gutachten. Auch die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften bleibt erhalten. Sie bekommen bis zu 40 % der Investitionssumme für eine Photovoltaikanlage. Wird das System mit einem Speicher kombiniert, erhalten die Energiegenossen bis zu 50 % der Investitionssumme als Zuschuss.

Beratungsleistungen, Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien, die Bürgerenergiegenossenschaften erstellen lassen, um sich an bundesweiten Ausschreibungen zu beteiligen, werden weiterhin mit bis zu 80 % der anfallenden Kosten unterstützt.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater