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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


14.09.2011

Erdwärme – aber sicher: Der Bundesverband Wärmepumpe setzt Qualitätspaket um

Rund 250.000 erdgekoppelte Wärmepumpen leisten derzeit in Deutschland ihren Beitrag für die Umwelt und sparen dauerhaft Energiekosten.

Dabei sind Schadensereignisse äußerst selten. Angesichts des jüngsten Schadensfalls in Baden-Württemberg hat der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) Maßnahmen beschlossen, die das Risiko weiter minimieren.

„Wir bedauern die Schadensfälle in Baden-Württemberg außerordentlich. Seit Jahren erinnern wir an die Qualitätssicherung. Es gibt aber leider immer noch einige Firmen, die sich nicht an die Standards halten. Daher haben wir mit sofortiger Wirkung die Aufnahmekriterien für unsere BWP-Mitglieder im Bohrbereich deutlich verschärft“, erklärt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski.

Mit sofortiger Wirkung tritt für die BWP-Mitglieder ein Qualitätspaket in Kraft, das die letzten Donnerstag vom Baden-Württembergischen Umweltministers Franz Untersteller veröffentlichten Forderungen umsetzt. Das BWP-Qualitätspaket für sichere Erdwärmesonden-Bohrungen umfasst qualitätssichernde Maßnahmen in den Bohrunternehmen wie etwa die Anwendung des grundlegend überarbeiteten DVGW-Arbeitsblatts W120 Teil 2, nach der die Bohrfirmen mittels externer Auditoren überprüft werden. Darüber hinaus müssen Bohrfirmen für ihre BWP-Mitgliedschaft eine ausreichende Haftpflichtdeckung nachweisen.

Neben den strengen Auflagen für Bohrunternehmen können Bauherren eine spezielle, vom BWP initiierte Bohrversicherung abschließen, die auch dann haftet, wenn kein Verschulden vorliegt oder nachgewiesen werden kann. Bei auftretenden Schäden tritt diese Versicherung, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, sofort ein. „In einem Schadensfall brauchen die unbeteiligten Dritten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe. Genau das leistet unsere neue Erdwärmesonden-Bohrversicherung“, so Stawiarski.

Der BWP hat diese Versicherung mit der Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH und der Waldenburger Versicherung AG ins Leben gerufen, um die bisherige Lücke der Absicherung von Schadens-fällen ohne oder mit nicht zweifelsfrei zuordenbarem Verschulden abzusichern. Diese Versicherung kann für jede Erdwärmesonden-Bohrung abgeschlossen werden, die ein qualitativ hochwertiges Bohrunternehmen durchführt. Für BWP-Mitglieder ist sie in jedem Fall Pflicht, wo eine Bohrung über die erste Grundwasser-Schicht hinausreicht.
Darüber hinaus wird der BWP seine Schulungsaktivitäten für die oberflächennahe Geothermie verstärken und kann bei Fragen rund um Erdwärmesonden-Bohrungen fachkundige Ansprechpartner empfehlen. „Uns und der Geothermie-Branche ist daran gelegen, möglichst schnell eine Einigung zu finden, denn derzeit stehen durch die Tiefenbegrenzung zahlreiche Bohrprojekte in Baden-Württemberg still. Aus diesem Grund haben wir die Forderungen von Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller rasch umgesetzt“, betont Karl-Heinz Stawiarski.

Das vom BWP beschlossene Qualitätspaket stellt sicher, dass künftige Geothermie-Bohrungen kein unkalkulierbares Risiko für Bauherren und Dritte
sind: Die Mindestkriterien für Bohrunter-nehmen, die Versicherung und die Schulungsaktivitäten für oberflächennahe Geothermie bringen Sicherheit.

BWP-Qualitätspaket für sichere Erdwärmesonden-Bohrungen

1. Der BWP fordert von seinen Bohrunternehmen eine
Haftpflichtversicherung von 5 Millionen Euro, bei mehr als 5 Bohrgeräten von 10 Millionen Euro.

2. Der BWP fordert von seinen Mitgliedern die einheitliche Umsetzung
des VDI- Arbeitsblatts 4640.

3. Die Bohrfirmen des BWP müssen ab sofort die verschärften Bedingungen
des noch in Abstimmung befindlichen DVGW-Arbeitsblatt W120 - Teil 2
(Gelbdruck) erfüllen.

4. Der BWP wird die eigenen Mitglieder mit Hilfe von Auditoren auf der
Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W120-2 überprüfen lassen.

5. Darüber hinaus richtet der BWP zur sofortigen, unbürokratischen
Hilfe bei Bohrschäden eine Versicherung ein, die auch verursacherunabhängige Schäden abdeckt. Bei Bohrungen über mehrere Grundwasserstockwerke ist diese für BWP-Mitglieder verpflichtend.

6. Das BWP-Schulungsangebot wird im Bereich der oberflächennahen
Geothermie verstärkt.


www.waermepumpe.de

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater