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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.11.2015

ErP-Richtlinie für Lüftungsanlagen: Erhöhten Platzbedarf einplanen

Zum 1. Januar 2016 treten im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie (ErP-Richtlinie) erstmals Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten für Nichtwohngebäude in Kraft (s. auch GEB 09-2015 „Ecodesign in der Lüftungstechnik“). Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) teilt mit, dass diese Anforderungen an die

Die EU-Ökodesign-Durchführungsverordnung 2014/1253/EU greift unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Erfüllen RLT-Zentralgeräte die entsprechenden Mindestanforderungen nicht, dürfen sie ab dem 1. Januar 2016 im Europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Alle zentralen RLT-Geräte müssen bei der Ventilator-Stromaufnahme zukünftig Grenzwerte einhalten. Für so genannte bidirektionale Geräte, die in zwei getrennten Luftströmen verbrauchte Luft abführen und durch frische Luft ersetzen, wird zudem eine effiziente Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 67 % vorgeschrieben – unabhängig von den klimatischen Bedingungen. Die technische Umsetzung werde dazu führen, dass die Geräte bei gleicher Luftleistung um bis zu 30 % größer ausgeführt werden müssen. Dadurch steigende Anschaffungskosten sollen sich im Regelfall durch sinkende Energiekosten schnell amortisieren.

„Die deutsche Klima- und Lüftungsindustrie ist im Hinblick auf die Energieeffizienz ihrer Produkte weltweit führend und kann die neuen EU-Anforderungen auf Anhieb problemlos erfüllen“, sagt FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. „In Deutschland sind die entsprechenden Lösungen in den meisten Fällen praktikabel und wirtschaftlich. Europaweit ist das nicht immer der Fall: So mag sich eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung in Lappland rentieren, auf Sizilien eher weniger“. Aus Sicht des Planers ergänzt Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger, Vorstandsvorsitzender des FGK und Inhaber eines Ingenieurbüros: „In vielen, zunehmend luftdichten Nichtwohngebäuden wird aus architektonischen Gründen bereits heute nicht genügend Platz für die Klima- und Lüftungstechnik eingeplant. Eine ausreichende, hygienische Frischluftversorgung ist dort nicht gewährleistet. Dieses Problem könnte sich mit den neuen EU-Ökodesign-Anforderungen im kommenden Jahr verschärfen.“

Die 18 Mitgliedsunternehmen des Herstellerverbandes (Marktanteil ca. 85 %) produzierten 2014 in Deutschland rund 47.000 zentrale RLT-Geräte. Knapp 23.000 davon waren für den deutschen Markt bestimmt. Der Umsatz der Unternehmen mit den Geräten lag 2014 bei rund 570,94 Mio. Euro.




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