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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.10.2014

Entwicklung der EEG-Umlage

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) rechnet mit einer stabilen EEG-Umlage bis 2017. Für 2015 sinkt die Umlage nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) von zurzeit 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien.

Der BEE erwartet für 2016 eine Umlage von 6,05 Cent/kWh und für 2017 von 6,2 Cent/kWh. Als Risiko für die EEG-Umlage bezeichnet der Verband die Forderung der fossilen Energiewirtschaft nach sogenannten Kapazitätsmärkten. Berechnungen im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hätten ergeben, dass Zahlungen für die Bereithaltung von Kraftwerken die EEG-Umlage um 0,5 Cent erhöhen würden.

Als größte Treiber der EEG-Umlage in den vergangenen Jahren nennt der BEE die sinkenden Börsenstrompreise und die Zunahme der Industrieprivilegierung. Der Börsenstrompreis ist in den vergangenen vier Jahren um 40 % von 5 auf 3 Cent/kWh gefallen. In den nächsten Jahren erwartet der Verband einen weiteren Rückgang der Stromhandelspreise, der aber deutlich schwächer als in den Vorjahren ausfällt, weil das heutige Niveau bereits sehr niedrig sei und die Grenzkosten der günstigsten Kohlekraftwerke fast erreicht worden seien. Der Verband nimmt für die Berechnung der EEG-Umlage an, dass der Börsenstrompreis weiter fällt: auf 3 Cent 2015, auf 2,9 Cent 2016 und 2,8 Cent 2017.

In einem Hintergrundpapier hat der BEE Grafiken und Tabellen zur EEG-Umlage zusammengestellt.

 




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