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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.01.2012

Energiewende: 75 Mrd. EUR Investitionsbedarf für energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur

Im Zeitraum von 2012 bis 2020 besteht in den Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur ein Investitionsbedarf von mindestens 75 Mrd. EUR, um alle modernisierungsbedürftigen Gebäude auf das energetische Niveau eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2009 zu sanieren.

Mit 27 Mrd. EUR besteht der mit Abstand größte energetische Sanierungsbedarf in Schulen. In Sporthallen müssen 7 Mrd. EUR investiert werden und in Pflegeeinrichtungen 6,1 Mrd. EUR. Dies sind die Ergebnisse einer Studie, die das Bremer Energieinstitut im Auftrag der KfW erstellt hat. „Der energetische Sanierungsbedarf ist enorm und u.a. eine Folge des hohen Alters vieler Gebäude, von denen drei Viertel noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden. Außerdem wird hier deutlich, welche Folgen der durch die knappen Finanzmittel hervorgerufene Sanierungsstau hat,“ sagt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. „Damit aber die Energiewende gelingen kann, muss endlich energetisch saniert werden. Viele Kommunen wollen das auch tun, aber es bleibt zu fürchten, dass sich der Investitionsstau im nächsten Jahr noch weiter vergrößert.“

Ein erheblicher Investitionsbedarf besteht zudem in Neubauten: Bis 2020 müssen in der kommunalen und sozialen Infrastruktur rund 22.600 Gebäude neu errichtet werden, was insgesamt rund 50 Mrd. EUR kosten wird. Der größte Neubaubedarfs in Höhe von 14 Mrd. EUR besteht bei Sporthallen, da es v.a. in den neuen Bundesländern zu wenig Hallen gibt, und Pflegeeinrichtungen mit 9,7 Mrd. EUR; durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft wächst der Bedarf. 8,2 Mrd. EUR müssen in den Bau von Schulen investiert werden. Durch viele neue Wohngebiete sowie durch die Umstrukturierung innerhalb des Schulsystems sind die Investitionen notwendig.

Im gesamten Bundesgebiet gibt es derzeit in der kommunalen und sozialen Infrastruktur ca. 300.000 Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von rund 313 Mio. m². Die größte Anzahl an Gebäuden entfällt auf Schulen (53.500), gefolgt von Bereitschafts- und Rettungsdiensten (35.600), Kindertagesstätten (35.000), Sporthallen (33.000) sowie Umkleidegebäuden (28.500) und Verwaltungsgebäuden (25.350).

Um Kommunen bei der Finanzierung des energetischen Bedarfs zu helfen, bietet die KfW Kommunen durch den Bundeshaushalt verbilligten Darlehen an (Zinsen derzeit ab 0,2 % p.a.). Gemeinnützige Organisationen erhalten Förderkredite bereits ab 1 % p.a.

Hinweis:
Die Ergebnisse der Studie „Der energetische Sanierungsbedarf und der Neubaubedarf von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur“ basieren auf umfangreichen Recherchen, Analysen bestehender Gutachten, Experteninterviews sowie eigenen Vorläuferprojekten und Berechnungen des Bremer Energieinstituts und ist im Auftrag der KfW erfolgt. Die Studie finden Sie im Internet unter

www.kfw.de/evaluationen-eebs

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Außerdem erschien bereits Ende Dezember die erste Blitzbefragung der KfW unter Kommunen zur Finanzierungssituation:

www.kfw.de/kommunen-blitzbefragung

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Informationen zu dem energetischen Förderangebot der KfW für kommunale Gebäude finden Sie unter

www.kfw.de/kommunen-sanieren

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mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater