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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.11.2018

Energiesammelgesetz im Bundesrat

Der Baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller hat in der heutigen (23.11.) Sitzung des Bundesrates den Entwurf des Energiesammelgesetzes des Bundes kritisiert: „Das Energiesammelgesetz ist geeignet, den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Es muss dringend nachgebessert werden.“

Untersteller kritisierte insbesondere, dass der Gesetzentwurf die Ausbaupfade nicht an das Ziel „65 Prozent Erneuerbare bis 2030“ anpasst. „Investitionen in Windenergieanlagen erfordern langfristige Planungssicherheit, die der aktuelle Entwurf nicht bietet.“ Um den dringend gebotenen Ausbau der Windenergie im Süden voranzubringen, bedürfe es außerdem der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Regionalisierungskomponente. „Leider kann ich dazu im Energiesammelgesetz nichts finden“, bedauerte der Minister.

Unverständnis äußerte Franz Untersteller auch im Hinblick auf die drastischen Sondereinschnitte bei PV-Dachanlagen. „Die Solarbranche hat endlich die Talsohle durchschritten und da kommt der Bund daher und kürzt die Einspeisevergütung für große PV-Dachanlagen um 20 Prozent. Ohne vorherige Ankündigung und bereits zum Jahreswechsel. Das ist unverantwortlich.“ Vor einer solch drastischen Kürzung müsse die Bundesregierung erst einmal sehr genau rechnen, wie hoch die Renditen wirklich sind und wo eine eventuelle Überförderung anfängt, mahnte Baden-Württembergs Energieminister. „Und wenn tatsächlich gekürzt werden muss, dann erwarte ich eine angemessene Übergangsfrist.“

„Um die Solarbranche auf Wachstumskurs zu halten, muss auch der 52 GW-Deckel aus dem EEG gestrichen werden. Wir brauchen keinen Deckel, wir brauchen einen verstärkten Ausbau“, betonte Untersteller.




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