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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.04.2017

Energielabel auch für Holzheizungen

Seit 1. April 2017 gibt es das EU-Energieeffizienzlabel auch für Holzheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen. Öl- und Gasheizungen erhalten das Etikett bereits seit September 2015.

Hersteller und Händler müssen den Verbrauchern für jedes Gerät ein Energielabel bereitstellen. Auch in der Werbung müssen Händler auf die Energieeffizienz hinweisen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist mit Ausnahmen bis zum 1.°Juli 2017. Pelletkaminöfen und andere Holzöfen werden erst ab Januar 2018 mit dem Energielabel versehen.

Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht bei Holzheizungen von A++ bis G, ab dem 26.°September 2019 von A+++ bis D. Pelletkessel werden in der Regel mit A+ bewertet, Pelletbrennwertkessel mit A++. Auch Pelletkaminöfen werden ab 2018 ein A++ erhalten. Verbundanlagen aus einem Pelletkessel und Solarkollektoren erreichen bis zu A+++.

Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen, nicht aber zwischen Geräten desselben Typs verschiedener Hersteller feststellen. Auch zu den Emissionen und den CO2-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben. „Das Energielabel reicht als Entscheidungshilfe für die Kunden nicht aus“, betont Jens Dörschel, Fachreferent des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). „Es sagt nichts über die zu erwartenden Heizkosten aus. Diese müssen die Verbraucher weiterhin auf Basis des Energieverbrauchs des Gebäudes und der Brennstoffpreise abschätzen. Hausbesitzer sollten daher zur Frage, welche Heizung für das eigene Gebäude die richtige ist, auch zukünftig den Rat von Fachleuten einholen“, so Dörschel weiter. Geschulte Heizungsbauer für den Einbau einer Pelletheizung finden Verbraucher unter www.pelletfachbetrieb.de und für Pelletkaminöfen unter www.fachstudio-pelletkaminofen.de. Sie beraten auch zu Fördergeldern, die der Staat für den Einbau von Pelletfeuerungen zahlt.




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