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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.01.2019

Energieeffizienz in der Wirtschaft: Neue Förderrichtlinie gestartet

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Primär-Energie-Verbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 % zu senken. Neben dem Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten für Strom auf Basis erneuerbarer Energien steht die Senkung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus der Energiewende.

Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startete am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell: das Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit".
 

Branchenübergreifende Förderung

Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energie-Dienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standard-Komponenten bis zu komplexen System-Lösungen sind alle Maßnahmen förderfähig, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.

Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien". Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnitts-Technologien, zur Abwärme-Vermeidung und Abwärme-Nutzung, zur Förderung klimaschonender Produktions-Prozesse sowie zur Förderung von Energiemanagement-Systemen. Bewährte Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in der neuen Richtlinie gebündelt.
 

Unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnissen gerecht werden

Die unterschiedlichen Finanzierungs-Bedürfnisse von Unternehmen werden durch die Möglichkeit berücksichtigt, Förderung wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschuld-Erlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW zu beantragen. Eine Antragstellung ist bei der KfW (über die Hausbanken)  und dem BAFA (über das Online-Portal) ab sofort möglich.
 

Die 4 Module im Überblick

  • Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-software zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 4: Technologieoffene Förderung von  Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten

Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.

Weitere Informationen zum Investitions-Programm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" erhalten Sie unter www.bafa.de/eew oder www.kfw.de/295

 

 

 

 




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