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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.06.2014

Energieeffizienz-Richtlinie: Verbände fordern wirkungsvolle Effizienzpolitik

Ein Bündnis aus Industrievereinigungen, Umwelt- und Sozialverbänden und Gewerkschaften hat an die Bundesregierung appelliert, die Verbesserung der Energieeffizienz nicht länger zu vernachlässigen.

Die Verbände kritisieren, dass die Bundesregierung im Vorfeld der inzwischen abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie nur unzureichende Maßnahmen zur Energieeinsparung auf den Weg gebracht habe.

Für eine umweltverträgliche, sozial gerechte und die Wirtschaft fördernde Energiewende sei eine umfassende Energieeffizienzpolitik unabdingbar. Außerdem ließen sich die nationalen und die europäischen Energie- und Klimaziele nur erreichen, wenn sich effiziente Geräte, Verfahren, Anlagen und Gebäude im Markt durchsetzten, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der WWF.

Die Verbände forderten, die für 2020 und 2050 formulierten nationalen Ziele zur Verringerung des Primärenergie-, Strom- und Wärmeverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität gesetzlich festzuschreiben. Erforderlich sei auch eine zentrale Koordinierung aller Energieeffizienzmaßnahmen auf Bundesebene. Die Bundesregierung müsse zudem dafür sorgen, dass Wirtschaft, öffentliche Hand und private Verbraucher mehr als bisher zu freiwilligen Energieeffizienzmaßnahmen motiviert würden. Dafür seien unbefristete und ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Einkommensschwache Haushalte müssten mit gezielten Investitionsprogrammen beim Energiesparen unterstützt werden. Außerdem müsse ein Energieeffizienz-Rat einberufen werden, der Wirtschaft und Zivilgesellschaft in die Erstellung des angekündigten nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz einbeziehe.

Ein Hintergrundpapier zur Energieeffizienzrichtlinie finden Sie unter www.bund.net/effizienz_hintergrund




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