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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.09.2014

Energieeffizienz-Expertenliste: Übergangsfrist endet am 30. September

Beim Neueintrag für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren gelten ab 1. Oktober 2014 höhere Anforderungen

Experten, die sich zum Energieberater gemäß BAFA-Richtlinie von 2012 oder älter fortgebildet haben, müssen dann 80 Unterrichtseinheiten ergänzende Weiterbildung vorweisen. Bis Ende September werden von diesen nur 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung verlangt. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Liste betreut.

Die geänderten Aufnahmebedingungen gelten nur für die Eintragung für die KfW-Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren, nicht für den Eintrag für die Vor-Ort-Beratung (BAFA). Experten, die bereits die Weiterbildung mit dem Modul „Planung und Umsetzung“ absolviert haben oder sich über Referenzen listen lassen, sind davon nicht betroffen. Die Inhalte der ergänzenden Weiterbildung entsprechen den Anforderungen an den Bau oder die Modernisierung eines hocheffizienten Gebäudes.

Wollen Hauseigentümer heute mithilfe der Förderprogramme der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ihr Eigenheim energetisch modernisieren oder bauen, ist die Beratung durch einen gelisteten Experten verbindlich. Der Experte bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Erst dann können Fördermittel bei der KfW beantragt werden. Zwei Drittel der Experten sind Architekten und Ingenieure, die übrigen Experten kommen aus dem Handwerk.

www.energie-effizienz-experten.de




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