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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.06.2017

Energieberater fordern schnelle Neuverhandlung des GEG

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. hat sich auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung in Mainz nachdrücklich dafür ausgesprochen, in der nächsten Legislaturperiode das jüngst gestoppte Gebäudeenergiegesetz (GEG) schnell neu zu verhandeln und zu beschließen. Das GEG sei ein wichtiges und notwendiges Gesetz, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und allen am Bau Beteiligten langfristige und verlässliche Perspektiven zu geben. Deshalb habe ein solches Gesetz auch klimapolitisch B

Prominentester Gastredner der Mitgliederversammlung in Mainz war der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Griese. Er stellte in seiner Begrüßung die Aktivitäten seines Bundeslandes zum Klimaschutz vor. Griese betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Energieeffizienz und energetischen Sanierungen im Gebäudebereich: „Alleine für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser wird in Deutschland nahezu ein Drittel der gesamten Energie verbraucht. Der energieeffiziente und Ressourcen schonende Neubau sowie die Sanierung sind zentrale Bausteine zur Umsetzung der Energiewende.“ Er verwies auch auf die volkswirtschaftlichen Schäden durch den Klimawandel; in Rheinland-Pfalz etwa sei der Weinanbau zunehmend davon betroffen.

Die beiden Vorsitzenden des Netzwerks, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker und Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands, betonten vor diesem Hintergrund die besondere Rolle von Energieberatern: „Die Energieberater des DEN sehen sich vor allem als konkrete Umsetzer klima- und energiepolitischer Ziele am Bau, aber auch in den KMU, den kleinen und mittleren Unternehmen; sie bieten ihre praktische Erfahrung der Politik beratend an.“ Das Netzwerk bestehe 15 Jahre nach seiner Gründung inzwischen aus über 700 Mitgliedern, vor allem aus Ingenieuren und Architekten. Diese beschäftigen sich mit Fragen der Energieeffizienz und mit dem Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und der Produktion. Damit kämen sie ihrer Mitverantwortung für die Umsetzung der deutschen Klimaschutzziele in ihrem beruflichen Alltag nach, so die beiden Vorstände Dannecker und Hillebrands.

Deshalb sei die zügige Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes in der kommenden Legislaturperiode von großer Bedeutung. Das Gesetz war auf Initiative einiger Abgeordneter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kurzfristig aus den Kabinettsberatungen herausgenommen worden. Sie sahen besonders die Wirtschaftlichkeit energetischer Vorschriften und Maßnahmen gefährdet. DEN-Vorstand Hillebrands: „Wir können es uns nicht leisten, durch kleinliche Kontroversen weitere Zeit zu verlieren. Ein neues GEG muss erfolgsorientiert und schnell verhandelt werden. Und es muss vor allem der Umsetzung der ambitionierten Klimaschutzziele gerecht werden. Wichtig ist, dass es möglichst viele am Bau Beteiligte akzeptieren.“

Sein Kollege Dannecker stimmt ihm zu: „Wir brauchen ein GEG, an das sich auch wirklich alle halten und dessen Vollzug überprüft wird. Die Chance der Neudiskussion muss jetzt genutzt werden, um zentrale Fragen zu beantworten: Wie sehen die Zielwerte für den Gebäudebestand der Zukunft aus? Wieviel Energie dürfen unsere Gebäude in Zukunft verbrauchen? Was wollen wir unter ‚Wirtschaftlichkeit‘ verstehen?“ Dannecker unterstreicht, dass mit rein betriebswirtschaftlichen Definitionen keine klimapolitischen Ziele erreicht werden können. Klimaschutz erfordere volkswirtschaftliches Denken und Handeln. Das müsse sich auch im zukünftigen GEG widerspiegeln.

Angesichts anspruchsvoller gesetzliche Regelungen und komplexer Zusammenhänge haben sich die Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern deutlich erhöht, waren sich die DEN-Mitglieder einig. Deshalb fordern sie ein eigenes Berufsbild „Energieberater". DEN-Vorstand Hillebrands: „Qualifizierte Energieberatung erfordert nicht nur Kenntnisse der Physik und der Gebäude und Prozesstechnik, sondern auch Fähigkeiten zur Kommunikation und zur Moderation zwischen den Beteiligten. Bereits jetzt benötigt man einen hohen Grad an Ausbildung – in der Regel ein Ingenieurstudium und eine Energieberater-Ausbildung. Hinzu kommen regelmäßige Fortbildungen.“

Hillebrands legt Wert auf neutrale und unabhängige Beratung: „Die im DEN organisierten Energieberater beraten produktneutral und ohne eigene Absatzinteressen. Deshalb brauchen wir ein eigenes, klar definiertes und anerkanntes Berufsbild für Energieberater, um hier die Spreu vom Weizen zu trennen.“ Dem stimmen der Landessprecher Rheinland-Pfalz des DEN, Dipl.-Ing. Dietmar Rieth, und sein Stellvertreter, Dipl.-Ing. Klaus-Jürgen Friedrich, zu: „Ohne ein eigenständiges Berufsbild für qualifizierte und unabhängige Energieberater sind die Energiewende und der Klimaschutz als neuer Dienstleistungsmarkt nicht zu entwickeln.“

Weiteres wichtiges Thema im öffentlichen Teil der Jahresversammlung des DEN war die praktische Umsetzung der Qualitätssicherung. Damit beschäftigten sich in ihren Vorträgen Dipl.-Ing. Anne Schenker (Technische Sachverständige der KfW) und Marita Klempnow (Vorstandssprecherin des DEN). Die mehrstufigen Qualitätskontrollen der KfW sind defacto der einzige funktionierende praktische Vollzug der Anforderungen der EnEV. Die DEN-Mitglieder diskutierten hier das Problem der fehlenden bundeseinheitlichen Regelungen für die Vollzugskontrolle des Ordnungsrechtes der EnEV. Zusätzlich wurde das neue Beratungsinstrument des BMWi, der individuelle Gebäudesanierungsfahrplan besprochen, bei dessen Entwicklung im Praxistest zahlreiche Experten aus dem DEN beteiligt waren. Eine wiederholte Forderung aus den Reihen der Mitglieder des DEN war, endlich die durch das Ordnungsrecht zitierten Technischen Normen (DIN und andere) kosten- und barrierefrei zugänglich zu machen.

www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de




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