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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.02.2018

Energie-Anforderungen für Neubauten nicht senken!

Bauen wird nicht wieder günstiger, wenn die energetischen Anforderungen im Neubau gesenkt werden. Diese Auffassung vertritt die Verbraucherzentrale NRW und tritt so Überlegungen entgegen, die jüngste Stufe der Energieeinsparverordnung aus Kostengründen auszusetzen. Die Anforderungen jetzt zu lockern, erzeuge zudem Planungsunsicherheit, da verbindliche Klimaziele mittelfristig eher weitergehende Vorgaben erwarten ließen.

„Die Politik in Land und Bund muss endlich klar festlegen, wie international vereinbarte Ziele für 2030 und 2050 erreicht werden sollen. Gerade private Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich darauf einstellen können. Sie können typischerweise nur in großen zeitlichen Abständen in die Modernisierung ihrer Eigenheime investieren und dürfen jetzt nicht durch unnötiges Hin und Her zu Fehlplanungen verleitet werden“, sagt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW.

Bis 2030 sollen laut Klimaschutzplan der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich rund 66 % unter den Werten von 1990 liegen. Erreichbar ist es nach Auffassung der Verbraucherschützer nur mit hoher Effizienz in Neubau und Bestand. Hinzu kommt die EU-Verpflichtung, zum 1. Januar 2021 eine Regelung in Kraft zu setzen, die nur noch sogenannte Niedrigstenergiehäuser im privaten Neubau erlaubt.

Hohe Baukosten seien nicht maßgeblich auf steigende energetische Anforderungen zurückzuführen, führt Sieverding aus. Zum einen habe ein Großteil der privaten Bauherren die jetzt zur Diskussion stehenden Grenzwerte bereits viele Jahre vor ihrem Inkrafttreten unterschritten. Zum anderen habe dem Anstieg der Anforderungen in den vergangenen Jahren eine Kostensenkung bei Materialen und Bauteilen gegenübergestanden. „Für dasselbe Geld erhält man heute einen höheren energetischen Standard als noch vor zehn Jahren. Eine effektive – und sozial gerechte – Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiewende wäre deshalb viel besser durch eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zu erreichen.“

Eine entsprechende Position werde man in der Anhörung zum Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag vertreten, die eine Bundesratsinitiative zur Aussetzung der jüngsten Stufe der Energieeinsparverordnung anstreben. Die Stellungnahme ist online einzusehen unter www.verbraucherzentrale.nrw/enev-aussetzung




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