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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.02.2018

Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber

„Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.

Nur 6 von 36 % der Kostensteigerung durch das Gebäudeenergierecht

Das Gutachten des iTG Dresden verdeutlicht, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein muss. So war das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für 6 der insgesamt 36-prozentigen Baukostensteigerungen verantwortlich. Der überwiegende Teil von 30 % der Kosten stammte von anderen Anforderungen an Gebäude. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 stiegen die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund 3 %.

Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.

Praxis geht über die EnEV 2016 hinaus

„Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.

„Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt“, so Röttgen.

BEE-Kurzgutachten: Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau




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