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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


01.12.2014

Ende der Übergangsfrist für alte Kaminöfen

Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen dann ausgemustert werden.

Darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin. Bei manchen Ofentypen sei noch eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen sollten aber auch sie ausgetauscht werden, rät Petra Hegen von Zukunft Altbau. Festgelegt sind die neuen Anforderungen in der im Jahr 2010 novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmSchV). Bislang galt für die Einhaltung der strengeren Grenzwerte eine Übergangsfrist, die ab 2015 schrittweise eingeschränkt wird.

Auskunft gibt es auch beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33.

Kaminöfen, Kachelöfen und Herde müssen künftig strengere Auflagen erfüllen. „Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 g/m³ und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 4 g/m³ nicht überschreiten“, sagt Hegen. „Ist das doch der Fall, müssen vor 1975 errichtete Anlagen Anfang 2015 ausgemustert sein“, so die Architektin und Energieberaterin. Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020. Der Nachweis wird über die Herstellerbescheinigung oder per Messung erbracht. Für modernere Anlagen gelten doppelt so strenge Grenzwerte, ab 1. Januar 2015 werden die Werte für Neuanlagen noch einmal auf fast die Hälfte abgesenkt.

Die Ausmusterungspflicht betrifft Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen. Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann unter Umständen die Anlage mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. „Sinnvoller ist aber immer der Austausch, da moderne Feuerstätten höhere Wirkungsgrade haben und dadurch weniger Holz benötige“, rät Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. Sei zudem der CO-Gehalt zu hoch, helfe auch eine Filternachrüstung nicht.

Wer trotzdem nachrüsten kann und will, sollte sich an einen Fachmann mit Know-how aus dem Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk wenden. Partikelfilter kosten für den Endverbraucher inklusive Einbau zwischen 800 und 1500 Euro. Nicht um die Neuregelung kümmern müssen sich übrigens Besitzer von offenen Kaminen. Auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden, fallen nicht unter die Verordnung.

www.zukunftaltbau.de




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