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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.08.2014

Empfehlungen zur Wartung und Instandhaltung von Heizungsanlagen

Laut EnEV besteht die Pflicht zur Wartung und Instandhaltung von Heizungsanlagen. Die Hessische Energiespar-Aktion hat eine Reihe von Empfehlungen zusammengestellt:

  • Während des Heizbetriebes die Höhe von Kesselwasser- und Vorlauftemperatur überprüfen und gegebenenfalls dem tatsächlichen Bedarf anpassen.
  • An der Schaltuhr der zentralen Regelung die Zeiten für die Nachtabsenkung oder -abschaltung sowie die speziellen Wochenend-Heizprogramme prüfen oder neu festlegen.
  • Mithilfe der Bedienungsanleitung die einwandfreie Funktion der außentemperaturgeführten Steuerung und der Umwälzpumpe kontrollieren. Bei Mängeln einen Wartungsdienst mit der Reparatur beauftragen.
  • Wenn das Heizwasser in den Heizkörpern gluckert, die Heizung entlüften. Sonst verhindern Luftpolster in den Heizkörpern die Zirkulation des Heizwassers und damit die Wärmeabgabe in den Raum.
  • Stellung der Thermostatventile an den Heizkörpern prüfen und in der Übergangszeit kaum genutzte Räume unbeheizt lassen.
  • Die regelmäßige Reinigung eines Heizkessels macht sich bezahlt. Bei Ölkesseln erhöht eine Rußschicht von einem Millimeter Dicke den Brennstoffverbrauch um etwa 5 %.
  • Zirkulationspumpen für das warme Wasser dürfen nicht rund um die Uhr betrieben werden. Wird die Pumpe für acht Stunden in der Nacht abgeschaltet, können beim Einfamilienhaus 30 bis 100 Liter Heizöl pro Jahr eingespart werden. Die Ersparnis ist noch größer, wenn die Zirkulationspumpe nur bei Bedarf eingeschaltet wird.
  • Die zentrale Regelung sollte so exakt wie möglich dem Wärmebedarf angepasst sein. Zu warmes Heizwasser verursacht in den Rohren Wärmeverluste. Wird die Heiztemperatur nachts abgesenkt oder der Heizkessel außerhalb der Frostperiode nachts ganz abgeschaltet, lassen sich bis zu 10 Prozent Brennstoff sparen. Auch ist die nachträgliche Wärmedämmung der Heizungsrohre sinnvoll. Wird das Rohr mit 30 mm dickem Dämm-Material ummantelt, sinkt der Wärmeverlust auf etwa 35 kWh pro Meter und Jahr. Ohne Wärmedämmung beträgt der Wärmeverlust 235  kWh pro Meter und Jahr.
  • Thermostatventile ermöglichen automatisch konstante Temperaturen. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen am Haus sind sie in ihrem Preis – Leistungs-Verhältnis unschlagbar, denn sie können sich schon binnen zwei Jahren bezahlt machen.
  • Einbau von Thermostatventilen: Laut EnEV müssen sämtliche Heizkörper in zentral beheizten Wohngebäuden mit Thermostatventilen ausgerüstet sein.
  • Der Austausch der Heizungsumwälzpumpe gegen eine neue Stromsparpumpe kann die Stromkosten der Heizanlage spürbar senken. Heutige Pumpen haben 5 bis 20 Watt elektrische Leistung, wo früher 85 bis 100 Watt eingebaut wurden. Die Leistung der neuen Pumpe sollte 0,15 Watt pro m² Wohnfläche nicht überschreiten. Die Umwälzpumpe sollte von der zentralen Heizungsregelung gesteuert werden, die sie bei geringem Wärmebedarf abschaltet.
  • Der Einbau eines Betriebsstundenzählers schafft Klarheit: Ein Brenner sollte mindestens 1600 bis 2000 Stunden im Jahr in Betrieb sein. Kürzere Laufzeiten bedeuten einen zu großen Kessel mit unwirtschaftlichem Heizbetrieb.
  • Der Austausch von älteren Heizkörpern ist technisch und wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn die Heizkörper Roststellen zeigen oder undicht sind. Bis 1983 waren bei der Berechnung des Wärmebedarfs eines Hauses Leistungsreserven in der Heizanlage von etwa 25 % üblich. Deshalb ist der Einbau eines energiesparenden Niedertemperaturkessels oder Brennwertkessels meistens ohne große Vergrößerung der Heizkörper möglich.

www.energiesparaktion.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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