Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


22.01.2019

Einreichungen für den Bundespreis Ecodesign 2019 gesucht

Der Bundespreis Ecodesign 2019 ist ausgeschrieben – erneut können sich Unternehmen aller Branchen und Größen, Designerinnen und Designer sowie Studierende mit ihren Produkten und Dienstleistungen um die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 8. April.

Der Bundespreis Ecodesign wird in den 4 Kategorien „Produkt“ „Konzept“, „Service“ und „Nachwuchs“ ausgelobt. Die Qualität der Einreichungen wird in einem mehrstufigen Verfahren von Fachleuten aus dem Umweltbundesamt, dem Projektbeirat sowie einer Jury bewertet. Marktführer oder Start-ups, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso aufgerufen sich am Wettbewerb zu beteiligen wie Designstudios, Architektur- oder Ingenieurbüros. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb auch Studierenden offen.

Am 25. November 2019 werden die Preisträgerinnen und Preisträger bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium bekannt gegeben. Die Nachwuchspreise sind mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro dotiert. Für alle prämierten Einreichungen werden professionelle Image-Trailer produziert, die für die Medienarbeit des Wettbewerbs genutzt und den Preisträgern zur Verfügung gestellt werden. In einer Wanderausstellung zum Wettbewerb werden zusätzlich alle Nominierten und Preisträger im Jahr 2020 der Öffentlichkeit präsentiert.

Der Wettbewerb wird seit 2012 jährlich vom Bundesumweltministerium (BMU) und dem Umweltbundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) ausgelobt.

Bewerbungsfrist: 8. April 2019

Film zum Wettbewerb

Bewerbung und Informationen

Die Ausstellung des Wettbewerbs 2018 eröffnet am 11. Februar 2019 in Ludwigsburg.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater