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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


26.05.2014

Einheitlicher Energieausweis gefordert

Das Bündnis Energieausweis, eine Initiative der Gebäude-Allianz, fordert Transparenz am Wohnungsmarkt durch einen einheitlichen Energieausweis, der sich am Wohnungsmarkt neben dem Preis und der Lage als Nachfragekriterium etabliert.

Seit Inkrafttreten der neuen EnEV am 1. Mai 2014 muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden, ansonsten drohen Bußgelder. Außerdem enthalten neu ausgestellte Energieausweise neben dem Bandtacho auch Effizienzklassen.

Die Gebäude-Allianz begrüßt die Vorlagepflicht bei Wohnungsbesichtigungen. „Die Vorlagepflicht ist ein klares Plus an Transparenz für die Mieter und Kaufinteressenten. Mithilfe des Energieausweises können sie den energetischen Zustand der besichtigten Wohnung besser einschätzen. Die Vorlage allein gewährleistet aber noch keine Vergleichbarkeit. Hier wurde ein guter Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht“, sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, einer Initiative der Gebäude-Allianz. „Vollumfängliche Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander vergleichbar sind“, so Dr. Michael Herma. Deshalb fordert das Bündnis einen einheitlichen Energieausweis und ein einheitliches Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die geltende Mieterhöhungsmöglichkeit nach einer energetischen Modernisierung auf den Prüfstand zu stellen. Bisher kann der Vermieter elf Prozent der Kosten der energetischen Sanierung auf die Miete umlegen. Dies gilt unbegrenzt, der Mieter zahlt die erhöhte Miete also auch nach Abzahlung der Maßnahme weiter. Für viele Mieter ist dies unverständlich. Stattdessen sollte nach Ansicht des Bündnisses der energetische Zustand des Gebäudes bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden, außerdem sollten sich Mieterhöhungen nach einer Modernisierung an der verbesserten Energieeffizienz messen lassen. „Ein verlässlicher Energiebedarfsausweis böte auch hier eine gute Lösung, die Energieeffizienz des Gebäudes, beziehungsweise die Energieeinsparung, für den Mieter sichtbar zu machen. Anhand der zu erwartenden Einsparung könnte beispielsweise der Umfang einer Mieterhöhung gemessen werden“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Richtig umgesetzt leiste der Energieausweis einen wichtigen Beitrag zu echter Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und könne zum Nachfragekriterium – neben Preis und Lage – werden. Deshalb ruft die Gebäude-Allianz die Bundesregierung zu einer Reform des Energieausweises auf, an deren Ende ein einfacher, transparenter und verlässlicher Ausweis stehen sollte.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater