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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.11.2018

Effizientes Energiemanagement

Die Kosten für die nötigen energietechnischen Beratungen fördert der Bund ab dem 1. Januar 2019 über die Kommunalrichtlinie und ersetzt damit die Landesförderungen. Darauf weisen das Kompetenzzentrum Energiemanagement der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und der Verband der regionalen Energieagenturen (IGrEA) hin. Beim kommunalen Energiemanagement verstärken die beiden Organisationen künftig ihre Kooperation. Sie wollen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg damit no

Förderung durch Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie fördert künftig 3 Jahre lang die Sach- und Personalkosten für Dienstleister bei der Unterstützung des Energiemanagements. „Dazu gehören die Messtechnik und Gebäudebewertung, Sachausgaben für Software sowie die Ausgaben für die Schulungsteilnahme“, beschreibt Dr. Klaus Keßler, Vorstandvorsitzender der IGrEA, die Inhalte. Über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg gibt es bereits seit mehreren Jahren Fördermittel in ähnlicher Höhe wie Sie jetzt der Bund anbietet. Eine Kumulierung ist nicht möglich. Bedingung für die Bundesförderung ist allerdings ein systematischer Ansatz. Alle Prozesse sowie die Verbrauchs- und Erzeugungsstellen müssen erfasst und stetig optimiert werden. Die Kooperation von IGrEA und KEA bildet eine gute Ausgangsposition, um diese Anforderungen zu erfüllen.


Wie sieht gutes kommunales Energiemanagement aus?

"Zu einem guten Energiemanagement gehören zwingend ein regelmäßiges Monitoring und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess“, so Claus Greiser vom KEA-Kompetenzzentrum Energiemanagement. Zu diesem Zweck gibt es seit Kurzem das Webtool Kom.EMS.

Mit dem Online-Werkzeug erhalten kommunale Verwaltungen eine Hilfestellung bei der Einführung oder Optimierung eines Energiemanagements. Mit Checklisten und einem digitalen Leitfaden bietet Kom.EMS ein kompaktes Informationspaket für den Aufbau des Energiemanagements.
Ein Wissensportal mit konkreten Arbeitshilfen wie Muster-Beschlussvorlagen oder einem Rechentool helfen zudem bei der weiteren Umsetzung.

Die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen der IGrEA führen seit 8 Jahren die Ausbildung zum „energiemanager kommunal®“ fort, die bislang die KEA angeboten hat. Sie besteht aus einer theoretischen Schulung, einem Coaching vor Ort durch Experten und der Nutzung des Tools Kom.EMS. Letzteres unterstützt die strukturierte Einführung oder Optimierung eines kommunalen Energiemanagements.

 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater