Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


06.02.2014

EU-Regelung soll Einsatz von F-Gasen drastisch senken

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat das Verhandlungsergebnis von Rat, Parlament und Kommission zu einer Verordnung gebilligt, die den Einsatz von F-Gasen bis 2030 um 80 % senken soll.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat die Entscheidung der Europäischen Union begrüßt, Import, Herstellung und Verkauf der klimaschädlichen Fluorierten Gase (F-Gase) deutlich einzuschränken.

Fluorierte Treibhausgase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, aber auch als Treibmittel für Dämmschäume oder Löschmittel eingesetzt. Ihr Treibhauspotenzial liegt 100 bis 22.000 mal höher als das von CO2. Der weltweite Beitrag der F-Gase zum Treibhauseffekt wird derzeit mit 2 % angegeben und entspricht damit dem des gesamten globalen Luftverkehrs. Studien prognostizieren ohne weitere Maßnahmen einen erheblichen Anstieg des Einsatzes von F-Gasen. Internationale Verhandlungen zu ihrer Eindämmung verliefen bislang erfolglos.

Die neue EU-Verordnung soll dafür sorgen, die Menge der F-Gase in Europa bis 2030 stufenweise um rund 80 % zu senken. Erreicht werden soll dieses Ziel über eine Quotierung. Die Verordnung enthält zudem einen konkreten Ausstiegsplan für viele Produkte und Einrichtungen, die mit F-Gasen arbeiten. Nach dem Umweltausschuss müssen noch das Plenum des Europäischen Parlaments sowie der Rat offiziell zustimmen.

www.bmub.bund.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater