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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.06.2019

EU-Klimastrategie: Svenja Schulze zum Ergebnis des EU-Rats

Der Europäische Rat hat gestern den Rat und die Kommission beauftragt, bis Anfang nächsten Jahres die neue langfristige EU-Klimastrategie zu finalisieren. Jetzt ist es Aufgabe der finnischen Ratspräsidentschaft, eine für alle Mitgliedstaaten tragbare Strategie zu entwerfen, die dann im kommenden Jahr als gemeinsame EU-Langfriststrategie an die Vereinten Nationen übermittelt wird. Statement dazu von Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Zum Ergebnis des EU-Rats sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze:

„Beim Europäischen Rat haben sich 24 von 27 EU-Mitgliedsstaaten für das Ziel ausgesprochen, dass die EU bis 2050 treibhausgasneutral wird. Das ein großer Schritt für den Klimaschutz nach vorn. Der weitaus größte Teil der EU hat sich bereits auf dieses Ziel verständigt. Natürlich bedauere ich sehr, dass die erforderliche Einstimmigkeit jetzt noch nicht erzielt werden konnte.

Wichtig ist es nun, mit den 3 Mitgliedsstaaten in einen inhaltlichen und fairen Dialog einzutreten, um deren Bedenken besser verstehen und gemeinsam nach Lösungen suchen zu können. Denn bis Anfang 2020 soll die neue Klimastrategie fertig sein und an die UN übermittelt werden.

Wir werden uns jetzt auf die Frage konzentrieren, wie wir das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 erreichen können; zum ob haben sich 24 EU-Mitgliedsstaaten bereits bekannt. Diese Staaten - darunter Deutschland - müssen jetzt ihre Klimapolitik genau an diesem Ziel der Treibhausgas-Neutralität bis 2050 ausrichten.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater