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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.12.2011

EU-Energy Roadmap 2050 unterschätzt das Potenzial Erneuerbarer Energien

Nach Analyse des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) unterschätzt die gestern veröffentlichte EU-Energy Roadmap 2050 deutlich das Potenzial Erneuerbarer Energien und berechnet deren Kosten im Vergleich zu fossilen Energien zu hoch.

„Die Roadmap missachtet nicht nur die kostensenkenden Effekte der Erneuerbaren Energien, auch die Annahmen für die Kostenentwicklung der konventionellen Energieträger sind viel zu optimistisch“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz den neuen Fahrplan. Die These der Kosteneffizienz durch eine EU-weite Harmonisierung der Fördersysteme werde außerdem nicht richtiger, wenn man sie nur oft genug wiederhole.

Darüber hinaus würden in dem Szenario mit dem größten Anteil regenerativer Energien unverhältnismäßig hohe Kosten für Infrastrukturmaßnahmen angenommen. „Dabei kann gerade ein dezentraler Ausbau der Erneuerbaren zu einer Reduktion des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz beitragen“, sagt Schütz.

Immerhin räume die EU-Kommission der vollständigen Umsetzung der aktuellen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie höchste Priorität ein. „Es ist richtig, dass die Richtlinie wie geplant erst 2014 überprüft wird. Das gibt der Branche Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die notwendigen Investitionen“, so Schütz. Auch erkenne die EU-Kommission an, dass ein EU-Energiebinnenmarkt nur durch eine Änderung der bisherigen Marktregeln zu erreichen ist. Jedoch dürfe die Frage nicht lauten, wie Erneuerbare Energien optimal in den bestehenden Markt integriert werden können. „Der Fokus muss eindeutig auf einer ernsthaften Transformation des bestehenden Energiesystems liegen“, fordert Schütz. Denn der heutige Markt sei noch in der Logik fossiler und atomarer Energien konzipiert und daher für eine auf Erneuerbaren Energien ausgerichtete Energieversorgung nicht geeignet.

In jedem Fall sei es sinnvoll, dass die EU-Kommission über ein Erneuerbare-Energien-Zwischenziel für das Jahr 2030 nachdenke. Jedoch müsse dies anspruchsvoll formuliert werden und mit verbindlichen Zielen für die einzelnen Mitgliedsstaaten unterlegt werden. „Der von der Kommission genannte Anteil von 30 Prozent ist eindeutig nicht ambitioniert“, gibt Schütz zu bedenken. Die Europäischen Erneuerbaren-Verbände schlagen ein rechtlich bindendes EU-Mindestziel von 45 Prozent für 2030 vor. Dabei müsse sichergestellt bleiben, dass den Mitgliedstaaten die Wahl der Förderinstrumente obliegt.

www.bee-ev.de

 

 




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