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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.01.2019

EU-Energielabel für neue Heizungen: 2019 kommt geänderte Skala

Das EU-Energielabel für neue Heizkessel gibt auf einer Skala von grün bis rot an, wie effizient diese sind. Aufgrund verschärfter Anforderungen ändert sich die Skala dieses Jahr: Ab 26. September 2019 wird die neue Effizienzklasse A+++ eingeführt, die Stufen E bis G entfallen. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informations-Programm rund um die energetische Sanierung. Hauseigentümer, die in den ersten neun Monaten des Jahres ihre Heizung e

Erneuerbare top, Fossile schlechter

Ab September erhalten Heizungen ein A+++ bis A+, wenn sie regenerative Energien nutzen. Das ist bei Solar-Kollektoren als Ergänzung zur Wärme-Erzeugung der Fall, bei den meisten Holzheizungen und bei effizienten Wärmepumpen. KWK-Anlagen können die Noten A+++ bis B erhalten. Die Bewertung von Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwert-Technik ändert sich von A+ auf A bis B – allerdings kann man die eine bessere Einstufung bekommen, wennman sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, etwa einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe. Weniger effiziente Niedertemperatur-Geräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen die Effizienzkategorie C – sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel; sie werden nur noch in manchen südeuropäischen Ländern mit niedrigem Heiz-Energie-Bedarf verkauft.

Für neue Heizgeräte und Warmwasser-Bereiter bis 70 kW Leistung ist das Etikett Pflicht, Warmwasser-Speicher bis einschließlich 500 l Speichervolumen sowie Produkt-Kombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese sogenannten Verbund-Anlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraum-Heizgeräte bis 50 kW Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.

Keine Information über Energiekosten

Anders als bei Elektrogeräten gibt das Label keinen Aufschluss über die Betriebs-Kosten: „Das Label vergleicht Anlagen mit unterschiedlich teuren Energieträgern, beispielsweise Öl- und Stromheizungen“, erklärt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden- Württemberg. „Außerdem wird der Energieverbrauch einer Heizung immer auch vom Energie-Standard des jeweiligen Gebäudes mitbestimmt, also davon, ob Dach, Wand und Kellerdecke gedämmt sind, ob gute Fenster vorhanden sind und ob die Luftdichtigkeit stimmt.“ Darüber hinaus hängen Heizkosten maßgeblich von der Verteilung der Heizwärme, der Art der Heizkörper/Fußboden-Heizung und dem jeweiligen Heizverhalten ab. „Eine professionelle Beratung durch einen Energieberater oder einen SHK-Fachhandwerker ist deshalb unbedingt nötig“, so Knapp weiter.

Wer eine Heizungs-Modernisierung ins Auge fasst, sollte einen qualifizierten, unabhängigen Gebäude-Energieberater hinzuziehen, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Sie haben das ganze Haus im Blick und machen erst nach einer Prüfung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Vorschläge zur passenden Heiztechnik. Die individuellen Rahmenbedingungen wie die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Nutzer bei der Warmwasser-Bereitung und Wünsche des Eigentümers werden dabei ebenso berücksichtigt wie Fördergelder, die eine bessere Heiztechnik zu wirtschaftlichen Kosten ermöglichen sollen. Außerdem zeigen Energieberater auf, mit welchen zusätzlichen Sanierungsschritten weitere Energieeinsparpotenziale gehoben werden können.

Eigentümer von Häusern in Baden-Württemberg sollten beim Austausch des Heizkessels zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes berücksichtigen. In diesem Bundesland dürfen bei einem Heizungsaustausch in Wohngebäuden nur noch Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 15 % erneuerbare Energien unterstützt werden. Wer das nicht tut, muss alternative Erfüllungsoptionen wie Dämm-Maßnahmen realisieren.

EU-Heizungslabel gilt seit 2015 für Neugeräte – Altgeräte erhalten ein eigenes Label

Das Energieeffizienzlabel der Europäischen Union für neue Heizkessel gilt seit September2015. Hersteller sind verpflichtet, ihre Geräte energetisch zu klassifizieren. Das Label geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Ziel ist die Minderung des Treibhausgases CO2: Rund 80 % der verbrauchten Energie in Privathaushalten gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasser-Bereitung.

Altgeräte im Heizungskeller benötigen das EU-Label übrigens nicht. Für sie gibt es seit dem Jahr 2016 eine vergleichbare deutsche Kennzeichnung.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau und über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000/123333

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater