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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.09.2014

EEG-Umlage sinkt

Zum 1. Januar 2015 wird die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms von heute 6,24 Cent auf voraussichtlich 6 Cent pro Kilowattstunde Strom sinken.

Das ergeben Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). „Die Senkung hat aber nichts mit der EEG-Reform von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu tun“, sagt Harald Uphoff, stellvertretender BEE-Geschäftsführer.

Die Anhebung der EEG-Umlage auf 6,24 Cent für 2014 sei etwas zu hoch gewesen. Dies trug dazu bei, dass die Einnahmen auf dem EEG-Konto höher waren als die Ausgaben. Während im vergangenen Jahr der Kontostand im August noch unter ein Minus von 2 Mrd. Euro gesunken war, gibt es dieses Jahr im August einen Überschuss von 1,5 Mrd. Euro. Der BEE erwartet für den Kontostand am 30. September 2014 ein Plus von ca. 800 Millionen Euro. Abweichungen von diesen Annahmen können die EEG-Umlage um 0,11 Cent erhöhen oder senken.

„Auch wenn es noch kleine Restunsicherheiten gibt, ist klar: Die Zeiten deutlich steigender EEG-Umlagen sind vorbei“, sagt Uphoff. „Auch für die Jahre 2016 und 2017 rechnen wir mit einer stabilen Umlage. Erneuerbare Energien sind so günstig geworden, dass neue Anlagen das EEG-Konto kaum belasten.“

Der BEE hat bei seinen Berechnungen angenommen, dass die EEG-Umlage auf einen jährlichen Stromverbrauch von 365 Terawattstunden umgelegt werden kann. Der sogenannte nichtprivilegierte Letztverbrauch, auf den die volle EEG-Umlage gezahlt wird, liegt damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Die Auswirkungen der Befreiungen der stromintensiven Industrie wurden auch nach der EEG-Reform 2014 als konstant angesetzt.

Der Börsenstrompreis wird nach der BEE-Prognose von durchschnittlich 3,2 Cent/kWh in diesem Jahr auf 3 Cent im Jahr 2015 sinken. 2013 hatte er noch bei 3,8 Cent gelegen, 2008 bei rund 7 Cent. Ein sinkender Börsenstrompreis erhöht die EEG-Umlage, weil mit der EEG-Umlage die Differenz zwischen Börsenpreis und Vergütungen für die Erzeuger von Ökostrom abgedeckt wird. „Im Gegenzug sollten die seit Jahren fallenden Börsenstrompreise 2015 endlich an alle Stromkunden weitergegeben werden“, so Uphoff.

Ein Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015 steht zum Downloed unter www.bee-ev.de




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