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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.10.2018

EEG-Umlage sinkt 2019 auf 6,405 Ct/kWh

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die EEG-Umlage für das Jahr 2019 veröffentlicht. Sie beträgt 6,405 Ct/kWh und ist damit 5,7 % niedriger als im Vorjahr (2018: 6,792 Ct/kWh).

Berechnung der EEG-Umlage

Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2019 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie des prognostizierten Stromverbrauchs. Für 2019 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 22,59 Mrd. Euro. Die EEG-Umlage wird von Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor.

Für das Jahr 2019 wird im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um ca. 13 (TWh) auf etwa 217 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Fördersumme von rund 27,3 Mrd. Euro). Dieser Anstieg spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 37 % erhöht haben, ergibt sich für das Jahr 2019 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,8 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Kernumlage für 2019 von etwa 7,0 Ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 Ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,7 Ct/kWh auf Energie aus Biomasse, etwa 1,6 Ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,1 Ct/kWh auf Windenergie auf See. Die 2018 stark gestiegenen Börsenpreise führen somit trotz angewachsener Vergütungsansprüche zu einem Absinken der EEG-Umlage für das Jahr 2019.

Für die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der aktuelle Stand des EEG-Kontos sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2018 mit 3,65 Mrd. Euro im Plus. Die positive Deckung des EEG-Kontos 2018 senkt die EEG-Umlage 2019 rechnerisch um gut 1,0 Ct/kWh. Die Liquiditätsreserve federt Schwankungen auf dem EEG-Konto ab. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien. Unter Berücksichtigung des Kontostandes wurde die Liquiditätsreserve mit 6,0 %, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke, angesetzt. Sie liegt 2019 bei knapp 1,5 Mrd. Euro. Damit erhöht die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um 0,4 ct/kWh. Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.




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