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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.10.2017

EEG-Umlage sinkt 2018 leicht auf 6,792 Cent/kWh

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die neue EEG-Umlage bekanntgegeben.

Für das Jahr 2018 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren-Anlagen in Höhe von 8.000 MW. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus erneuerbaren Energien auf 204 Terawattstunden.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände und gegen Liquiditätsrisiken dienen. Die Reserve wurde im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6 % belassen.

Der fortlaufende Zubau der erneuerbaren Stromerzeugung in 2018, insbesondere im Bereich der Offshore- und Onshore-Windanlagen, führt zu höheren Kosten. Dieser umlagesteigernde Effekt wird jedoch durch den prognostizierten Anstieg der Strombörsenpreise sowie die positive Entwicklung des EEG-Kontos ausgeglichen. Im Ergebnis ergibt sich ein leichter Rückgang der EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2017 lag die Umlage bei 6,88 Cent/kWh.

Umlage und Strompreise stabil – trotz Rekordausbau bei den erneuerbaren Energien

Infolge der Reformen der letzten vier Jahre ist es gelungen, die EEG-Umlage und die Strompreise stabil zu halten. Der durchschnittliche Strompreis für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch lag am Beginn der Legislaturperiode (2014) bei 29,14 Cent/kWh. 2017 liegt der durchschnittliche Preis bei 29,23 Cent/kWh. Diese minimale Steigerung (um 0,09 Cent/kWh) liegt deutlich unter der allgemeinen Inflation.

Gleichzeitig wuchs der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch schneller als je zuvor. Im Jahr 2013 lag er bei 25 %. Im ersten Halbjahr 2017 war er bereits auf 35 % gestiegen (vorläufige Berechnung). Eine Steigerung um 10 Prozentpunkte hatte es in keiner Legislaturperiode seit Einführung des EEGs gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater