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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.08.2018

EEG-Umlage liegt 2019 voraussichtlich zwischen 6,7 und 6,9 Cent

Agora Energiewende prognostiziert, dass die Ökostromförderung im Jahr 2019 zwischen 6,7 bis 6,9 Cent/kWh kosten wird. Damit bleibt die Höhe der EEG-Umlage das dritte Jahr in Folge stabil.

Das hat der Think Tank auf Basis seines aktualisierten EEG-Rechners ermittelt. Der öffentlich verfügbare Rechner kalkulierte für 2019 einen Wert von 6,78 Cent/kWh. Da die Prognose mit einigen Unsicherheiten behaftet ist, gibt Agora eine Bandbreite für die künftige Umlage an.

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 bezahlen die meisten Stromverbraucher 6,79 Cent/kWh für die Förderung von Ökostrom.

Warum die EEG-Umlage nicht steigt

Offiziell wird die EEG-Umlage für 2019 am 15. Oktober von den vier Betreibern der Stromübertragungsnetzte bekanntgegeben. Dass sie trotz der steigenden Zahl von Ökostromanlagen am Netz nicht steigt, hat mehrere Gründe: Zum einen erlösen diese Anlagen aufgrund gestiegener Großhandelsstrompreise mehr Geld am Strommarkt. Dadurch verringert sich ihre Förderung, die über die EEG-Umlage finanziert wird. Zum anderen haben die Übertragungsnetzbetreiber auf dem sogenannten EEG-Konto auch 2018 einen Überschuss von mehreren Milliarden Euro angehäuft – ein Großteil dieser Liquiditätsrücklage kann im kommenden Jahr an die Stromverbraucher zurückgegeben werden und so die EEG-Umlage dämpfen.

Diese Effekte sind in Summe so stark, dass sie eine ursprünglich für 2019 prognostizierte deutliche Erhöhung der EEG-Umlage komplett kompensieren. Agora Energiewende rechnet nun damit, dass die EEG-Umlage 2020 die Marke von 7 Cent/kWh überschreitet. Von vielen Experten, auch von Agora, wird seit Jahren eine Reform der Umlage gefordert. Denn ein erheblicher Teil der EEG-Umlage besteht aus Kosten, die nicht über der Stromkunden tragen müsse – wie etwa die Befreiung von weiten Teilen der Industrie von der Zahlung der vollen EEG-Umlage.

Der EEG-Rechner von Agora Energiewende wurde vom Freiburger Öko-Institut entwickelt und wird laufend aktualisiert. Das Excel-Tool steht unter www.agora-energiewende.de/eeg-rechner




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