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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.03.2012

Die energetische Gebäudesanierung rechnet sich

Mit der energetischen Gebäudesanierung kann der Energiebedarf von Bestandsgebäuden um 50 bis 90 Prozent verringert werden.

Das ist unstrittig. Doch sind diese Energieeffizienzmaßnahmen auch wirtschaftlich? Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat jetzt unter Mitarbeit des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) eine zweiteilige Studie veröffentlicht, worin die Wirtschaftlichkeit von energetischer Sanierung sowohl im Mietwohnungsbau als auch bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern untersucht wird.

Verschiedene Modell- und Pilotprojekte zeigen, dass der Energiebedarf von Bestandsgebäuden je nach Planungsaufwand und Technikeinsatz um 50 bis 90 Prozent gesenkt werden kann. So unterbieten beispielsweise die Gebäude im dena-Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ die jeweils gültige Energieeinsparverordnung im Mittel um etwa 50 Prozent und sind damit erheblich besser als vergleichbare Neubauten.
Doch trotz hoher Energiekosten und vieler guter Sanierungsbeispiele sind Vorbehalte gegenüber dem energieeffizientem Bauen und Sanieren verbreitet. Dies liegt zum einen an der hohen Komplexität von Sanierungsprojekten. Hinzu kommt, dass der Markt für Produkte und Dienstleistungen transparenter sein könnte. Außerdem fehlt nach Einschätzung der dena oft das Vertrauen in ein hochwertiges Sanierungsergebnis. Doch entscheidende Vorbehalte scheint es beim Thema Kosten und Wirtschaftlichkeit zu geben. Die jetzt vorgelegte dena-Sanierungsstudie untersucht deshalb die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur energetischen Sanierung im Mietwohnungsbau und für selbst genutztes Wohneigentum.
Die Studie will zum einen klären, welche energetischen Standards für die breite Anwendung praxistauglich sind. Zum anderen wird darin die Wirtschaftlichkeit von Sanierungskonzepten bewertet. Hierbei werden Sanierungsvollkosten und energieeffizienzbedingte Mehrkosten unterschieden, nach Gebäudetypen und Altersklassen differenziert und auch der Einfluss von öffentlichen Breitenförderprogrammen auf die Wirtschaftlichkeit wird genauer untersucht.
Sanierung im Mietwohnungsbau

Betrachtet wurden im ersten Teil der Studie Sanierungsprojekte im Mietwohnungsbau. Stark modernisierungsbedürftige Wohngebäude wurden fünf Baualtersklassen zugeordnet – von Vorkriegsbauten bis zum Wohnblock aus den 1970er Jahren. Die Ergebnisse variieren je nach Maßnahmenpaket und energetischem Standard. Die Details der Wirtschaftlichkeitsanalysen sind im 1. Teil der Studie nachzulesen. Doch generell gilt: Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern rechnet sich in den allermeisten Fällen – sowohl für die Vermieter als auch für die Mieter. Sofern die Gebäude ohnehin saniert werden müssen, kann der Energiebedarf ohne Mehrbelastung für Mieter oder Vermieter um etwa 75 Prozent gesenkt werden. Dies entspricht dem Standard „Effizienzhaus 70“. Selbst eine Einsparung von 80 Prozent – dies entspricht dem „Effizienzhaus 55 – ist heute schon nahezu „warmmietenneutral“.
Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum

Die Studie kommt in ihrem zweiten Teil zum Ergebnis, dass Eigentümer von Einfamilienhäusern die Mehrkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über die Energieeinsparung refinanzieren können. Die zur Einsparung einer Kilowattstunde Wärmeenergie notwendige Investition liegt unter den Kosten, die Hausbesitzer für Wärme aus Heizöl, Gas oder Wärmepumpenstrom zahlen müssen. Wie hoch die Kosten für eine energieeffiziente Sanierung im Einzelfall ausfallen, ist abhängig davon, wie energieeffizient das Haus nach der Sanierung sein soll – je besser der Energiestandard, desto mehr Geld muss ein Eigentümer aufwenden. Doch die Studie zeigt, dass sich auch hier der Energiestandard „Effizienzhaus 70“ für den Eigentümer rentiert. Die Details sind im 2. Teil der Studie nachzulesen.

Hier geht es direkt zur Studie

www.zukunft-haus.info




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