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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.11.2018

Die Hessische Energiespar-Aktion informiert: Thermografien – darauf ist zu achten

Thermografien für das eigene Wohnhaus: Egal wie „bunt“ ein Thermogramm erscheint – es kann keine Auskunft darüber geben, wie viel Wärme über das abgebildete Bauteil verloren geht oder wie hoch die Höhe der erzielbaren Energieeinsparung ist; dies leistet dann die dazugehörige und unverzichtbare anbieterunabhängige Energieberatung.

Bei der Thermografie werden mit einer Spezialkamera Temperaturen ermittelt, denen jeweils unterschiedliche Farben zugeordnet werden. Dadurch entsteht ein sichtbares, farbiges Bild, ein Wärmebild (Thermogramm). Anhand der Temperatur-Verteilung wird die Gebäude- und Bauteil-Qualität beurteilt. Baumängel, Wärmeverluste, Wärmebrücken und  Feuchtigkeits-Schäden werden sichtbar gemacht.

Verlässliche Ergebnisse können nur bei trockener und kühler Witterung sowie wenig Windbewegung erzielt werden. Um eine Wärme-Abstrahlung sicher zu erfassen, ist ein Temperatur-Unterschied zwischen beheiztem Innenraum und der Außenluft von mindestens 15 °C notwendig. Außerdem dürfen die Bauteile nicht durch Sonnen-Einstrahlung erwärmt sein. Damit beschränkt sich ein günstiger Aufnahme-Zeitraum auf die kalte Jahreszeit vom späten Abend bis zum frühen Vormittag und gleichzeitig sind vorbereitende Maßnahmen durch den Gebäudenutzer erforderlich: Das Gebäude muss gleichmäßig temperiert sein und die Fenster müssen mindestens 1 Stunde vor und während der Thermografie geschlossen sein.

www.energiesparaktion.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater