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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.01.2019

Deneff: GEG-Entwurf von Grund auf überarbeiten

Statt einer Vereinfachung drohe mit dem neuen GEG bei einer Umsetzung des Entwurfs ein Bürokratiezuwachs, der neue Rechtsunsicherheiten für die Energieeffizienzbranche schaffe. Der Entwurf verletze sogar den Koalitionsvertrag, da er entgegen dortiger Festlegungen hinter das bisherige Anforderungsniveau zurückfalle. Zudem enthalte er zahlreiche Schlupflöcher und schüre neue Zielkonflikte, so die Deneff. Das Gesetz soll noch im Januar im Bundeskabinett beschlossen werden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff: „Die Zeit drängt, um nicht wieder zusätzliche Jahre für den Klimaschutz zu verlieren. Denn in dieser Form droht das Gesetz zum Bumerang zu werden: Das GEG fällt hinter die von der EU geforderten wirtschaftlich optimalen Standards für Neubauten zurück. Die Bewohner zahlen dann mehr Heizkosten als nötig. Dem Klimaschutz erweist die Bundesregierung so einen Bärendienst. Die Innovationsklausel ist eine reine Schummelklausel. Ein weiterer Schummelbonus, der die Anrechnung von zusätzlichem PV-Strom erlauben soll, schwächt die Effizienzanforderungen weiter ab und stellt fossile Systeme sogar besser als erneuerbare. Dass nicht einmal mehr eine Vorbildrolle der öffentlichen Hand geplant ist, setzt dem Ganzen die Krone auf.“

Besonders kritisiert die Deneff die sogenannte Innovationsklausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgröße geändert würde. So schaffe man mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen. Denn eine schlüssige Begründung für den durch sie entstehenden zusätzlichen Vollzugsaufwand für Bundesländer und Bauämter bliebe der Entwurf schuldig.

Am Ende drohe sogar ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission: In der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines „Nahe-Nullenergiegebäudes“ als Neubaustandard nach Brüssel melden müssen. Da es alles andere als absehbar sei, ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird, müsse man sich auf schlechte Nachrichten aus Brüssel gefasst machen, so der Verband.

Die vollständige Stellungnahme steht hier: www.deneff.org/inhalte/positionen




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