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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.08.2020

Dena schlägt Offensive für individuelle Sanierungsfahrpläne vor

Die Deutsche Energieagentur (dena) hat untersuchen lassen, in welchen Bereichen das Corona-Konjunkturprogramm Impulse setzt und Vorschläge erarbeitet, wie diese zielgerichtet wirken können. Auch einige Ideen für die energetische Sanierung und Energieberatung sind dabei.

Das Papier schlägt als eine der Maßnahmen eine Offensive für individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) vor. In den kommenden zwei Jahren sollen 200.000 kostenlose iSFP erstellt werden. „Dadurch kann sichergestellt werden, dass mögliche Konjunkturimpulse im Sanierungsbereich auch langfristig und vor allem kontinuierlich Wirkung entfalten“, so das Papier.

Als zweite Maßnahme sind finanzielle Hilfen für Vermieter vorgesehen, die ihre Gebäude sanieren, wenn diese im Gegenzug Mietnachlässe für von der Krise stark betroffene Gruppen gewähren. „Dies könnte Anreize für kommerzielle Vermieter für Sanierungen stärken, wenn es zeitlich mit Corona-bedingter verringerter Nutzbarkeit der Immobilie zusammenfällt und Leerstände durch insolvente Mieter vermeidet“, so die Idee. Das lasse sich mit Maßnahmen wie Energieberatungen verbinden.

Eine dritte Maßnahme adressiert Kommunen. Wichtig sei, dass diese massiv in die energetische Sanierung von Schulen, Verwaltungsgebäuden oder Krankenhäusern investierten und zusätzlich neuen Wohnraum schafften. Ergänzend zu den Maßnahmen im Klimaschutzprogramm und im Konjunktur- und Zukunftspaket sollten zur Unterstützung von Kommunen und öffentlicher Hand bei dieser Aufgabe auf Landesebene kommunale Kompetenzzentren implementiert werden, die flächendeckend Unterstützungsdienstleistungen für die Bauverwaltungen anbieten.

Außerdem schlagen die Fachleute eine Sonderabschreibung auf Energieeffizienzinvestitionen vor, die auch die energetische Sanierung umfasst. „Die Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in Energieeffizienz im vermieteten Bereich sollten ebenfalls verbessert werden, indem die lineare Abschreibung von 2 Prozent auf 4 bis 5 Prozent erhöht wird“, so die Studie. pgl




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